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Awo-Affäre: Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Feldmann eingestellt

Awo-Affäre

Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Feldmann eingestellt

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    Ex-Oberbürgermeister Feldmann darf weiter sein Ruhegehalt beziehen (Archivbild).
    Ex-Oberbürgermeister Feldmann darf weiter sein Ruhegehalt beziehen (Archivbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Pool/dpa

    Das hessische Innenministerium hat das Disziplinarverfahren gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann eingestellt. Das teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage in Wiesbaden mit. Mit dieser Entscheidung darf Feldmann weiter sein Ruhegehalt beziehen. «Eine Ermessensentscheidung hat ergeben, dass die Aberkennung des Ruhegehalts unverhältnismäßig wäre», teilte das Ministerium mit, sprach jedoch in der Entscheidung vom 8. Mai 2025 gleichzeitig eine «deutliche Missbilligung» aus.

    Feldmann erklärte, er sei erleichtert über den Beschluss zur Einstellung und akzeptiere die Entscheidung, die er als sachgerecht und rechtskonform bewertete. «Es war für mich seit 2019 eine fast sechs Jahre dauernde, mich und meine Familie belastende Zeit der Ungewissheit, die jetzt endlich ein Ende hat», ergänzte er.

    Im Strudel der Awo-Affäre

    Das Innenministerium hatte das Disziplinarverfahren gegen Feldmann im Jahr 2020 wegen einer Affäre um die Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Gang gesetzt. Feldmann selbst hatte diesen Schritt beantragt, um sich von den Vorwürfen zu reinigen. In der Affäre ging es unter anderem um einen Dienstwagen und das vergleichsweise hohe Gehalt von Feldmanns damaliger Partnerin als Leiterin einer Kindertagesstätte.

    Der ehemalige Oberbürgermeister war in einem Korruptionsprozess im Dezember 2022 vom Frankfurter Landgericht in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Das Disziplinarverfahren war während des Strafverfahrens ausgesetzt.

    Reputationsverlust als einer der mildernden Gründe

    Nach Angaben des Innenministeriums fiel die Ermessensentscheidung wegen mehrerer mildernder Gründe. Unter anderem habe der Beamte einen hohen persönlichen und politischen Reputationsverlust erlitten. Zudem seien vor der rechtskräftigen Verurteilung rund 33.000 Euro an die Awo Frankfurt zurückgezahlt worden. Feldmann sei zuvor weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten.

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