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Bald Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in Deutschland?

Urteil am Donnerstag erwartet

Bald Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in Deutschland?

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    Erwartet wird eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern der deutsche Mindestlohn zusteht. Den Präzedenzfall liefert eine Frau aus Bulgarien.
    Erwartet wird eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern der deutsche Mindestlohn zusteht. Den Präzedenzfall liefert eine Frau aus Bulgarien. Foto: Ralf Lienert

    Sie hat sich bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz gekämpft: Eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche für eine pflegebedürftige Seniorin in Deutschland da war, könnte für ein Beben in der heimischen Altenpflege sorgen.

    Bei der Verhandlung am Donnerstag vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geht es um die Bezahlung der Pflege- und Haushaltshilfe: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob der Frau, die von einer bulgarischen Firma vermittelt wurde, für die Betreuung einer über 90-Jährigen in deren Wohnung der deutsche Mindestlohn zusteht. Es gehe um einen Präzedenzfall - der ersten Verhandlung zu dieser Frage in der obersten Instanz, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts.

    Manche Fachleute gehen von etwa 100.000 ähnlicher Fälle aus - vor allem Frauen aus Osteuropa, die für eine vergleichsweise geringe Bezahlung von Firmen per Vertrag an Familien mit pflegebedürftige Angehörigen vermittelt werden. Die Auftraggeber in Deutschland zahlen an die Firmen in den Herkunftsländern der Helferinnen vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Ukraine.

    "Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen", sagte Eugen Brysch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. 3,3 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind, lebten in Deutschland zu Hause, etwa eine Million von ihnen würden durch ambulante Pflegedienste unterstützt.

    Dunkelziffer: Viele ohne Vertrag

    Nach Schätzung von Brysch gibt es neben den ausländischen Pflegekräften mit Vertrag eine mindestens doppelt so hohe Dunkelziffer ohne Vertrag. Die Gewerkschaft Verdi, deren Mitglied die Klägerin ist, spricht von teilweise ausbeuterischen Zuständen. Auch der Bundesverband der Betreuungsdienste beklagte teils unhaltbare Arbeitsbedingungen Zehntausender osteuropäischer Betreuungs- und Pflegekräfte in Privathaushalten.

    "Es ist beschämend, dass in unserem Land viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien auf eine sogenannte 24-Stunden-Pflege zurückgreifen müssen, weil das offizielle System keine ausreichende Unterstützung bietet", erklärte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Das Modell, Frauen meist aus osteuropäischen Ländern im Haushalt des hilfebedürftigen Menschen wohnen und arbeiten zu lassen, um immer auf jemanden zurückgreifen zu können, basiert auf systematischem Gesetzesbruch."

    Der Klägerin, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten wird, geht es vor allem um eine bessere Bezahlung. Sie fordert von der bulgarischen Firma Lohn-Nachzahlungen nach dem deutschen Mindestlohngesetz. Ihr Vertrag sah eine Arbeitszeit von sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich vor. Sie habe 2015 jedoch 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche gearbeitet oder sei in Bereitschaft gewesen, erklärte sie. Für sieben Monte verlangte sie eine Zahlung von fast 43 000 Euro abzüglich bereits gezahlter knapp 7000 Euro netto.

    Das Arbeitsgericht hatte ihrer Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach der Bulgarin Mindestlohn für 21 Stunden pro Kalendertag zu. Arbeitsrechtler erwarten, dass auch der Arbeitszeitnachweis bei häuslicher Betreuung bei der Verhandlung zur Sprache kommt.

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