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BGH: Thermofenster reicht nicht für Schadenersatz von Daimler

Urteil des Bundesgerichtshofs

BGH: "Thermofenster" reicht nicht, um Schadenersatz von Daimler zu bekommen

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    Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler.
    Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe. (Az. VI ZR 128/20)

    Das "Thermofenster" ist Teil der Motorensteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere Temperaturen herrschen. Die Richterinnen und Richter hatten sich dazu vor einem halben Jahr schon einmal in einem schriftlichen Beschluss ähnlich geäußert. Jetzt verkündeten sie zum ersten Mal nach einer Verhandlung ein Urteil.

    Fall noch nicht abgeschlossen

    Der Fall ist damit aber noch nicht abgeschlossen, denn der Kläger hatte Daimler vorgeworfen, etliche weitere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden, unter anderem über das Kühlmittelsystem. Diesem konkreten Vorwurf war das Oberlandesgericht Koblenz nicht nachgegangen. Das muss nun nachgeholt werden.

    Lesen Sie auch: Verbraucherschützer verklagen im Diesel-Skandal nun auch Daimler

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