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Sozialleistungen: Bürgergeld 2024: Wann kommt die Erhöhung?

Sozialleistungen

Bürgergeld 2024: Wann kommt die Erhöhung?

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    2024 könnte es zu einer Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes kommen. Doch was weiß man genau?
    2024 könnte es zu einer Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes kommen. Doch was weiß man genau? Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Regelsatz für das Bürgergeld in jedem Jahr an die Entwicklung der Preise angepasst werden soll. Das bedeutet: Nach den Änderungen zum 1. Juli 2023, bei denen das Bürgergeld-Gesetz feinjustiert, die Einkommensfreigrenzen verbessert und weitere Zuschüsse für die Weiterbildung genehmigt wurden, wird es im nächsten Jahr eine Erhöhung der Bedarfssätze geben. Doch wann können die Betroffenen damit rechnen und um wieviel werden sie erhöht?

    Bürgergeld 2023: Wie hoch sind die derzeitigen Bedarfssätze?

    Aktuell beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende 502 Euro pro Monat. Wie hoch die Bürgergeld-Regelsätze laut Bundesagentur für Arbeit für die einzelnen Alterskohorten und den Familienstatus sind, zeigt folgende Übersicht:

    • 502 Euro: für Alleinstehende
    • 451 Euro: für eheliche oder nicht-eheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
    • 420 Euro: für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
    • 348 Euro: für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
    • 318 Euro: für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

    Hinzu kommen Miet- und Nebenkosten inklusive einen Heizkostenbonus, die das Jobcenter unter gewissen Voraussetzungen übernimmt.

    Bürgergeld 2024: Wann kommt die Erhöhung?

    Der Bundestag und der Bundesrat haben einer entsprechenden gesetzliche Regelung zur Erhöhung des Bürgergelds zugestimmt. Grundsätzlich legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Hieran orientiert sich die Erhöhung des Bürgergelds für 2024. Ab dem 1. Januar 2024 gilt somit der neue Regelsatz.

    Bürgergeld: Um wie viel Prozent steigt der Regelsatz 2024?

    Der Bürgergeldsatz wird nicht willkürlich beschlossen. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2010 muss die Grundsicherung ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Für die Berechnung des Bürgergeld-Satzes gibt es einen Katalog, der essenzielle Dinge wie Kleidung oder Nahrung berücksichtigt.

    Steigen die Preise in diesen Bereichen, wie derzeit durch die Inflation, wird auch der Bürgergeldsatz angepasst. Zum 1. Januar 2024 steigt der Regelsatz somit um rund 12 Prozent.

    Für alleinstehende Bürgergeldbeziehende bedeutet das, dass sie ab kommendem Jahr statt der bisherigen 502 Euro mehr Geld bekommen. Konkret erhöht sich der Satz in diesem Fall auf 563 Euro.

    Übrigens: Beim Bürgergeld gibt es ein paar Rechtslücken, auf die geachtet werden sollte. Wer Bürgergeld beantragt hat, in einer Notsituation steckt und dringend Geld benötigt, kann beim zuständigen Jobcenter einen Vorschuss beantragen. Außerdem gibt es sehr viele Kosten, die das Jobcenter übernimmt. Dazu zählen Schulden, wie beispielsweise Mietschulden. Zudem unterstützt das Jobcenter unter bestimmten Umständen auch beim Kauf eines Autos.

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