Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Bundessozialgericht: Grundrente mit freiwilligen Beiträgen? - BSG verhandelt

Bundessozialgericht

Grundrente mit freiwilligen Beiträgen? - BSG verhandelt

    • |
    • |
    • |
    Das Bundessozialgericht wird darüber entscheiden, ob freiwillige Rentenbeiträge künftig bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden müssen. (Archivbild)
    Das Bundessozialgericht wird darüber entscheiden, ob freiwillige Rentenbeiträge künftig bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden müssen. (Archivbild) Foto: Swen Pförtner/dpa

    Müssen auch freiwillige Rentenbeiträge bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden? Mit dieser Frage befasst sich am Donnerstag (14.15 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

    Der Kläger ist ein Rentner aus Baden-Württemberg. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf Berücksichtigung eines Grundrentenzuschlags ab, weil statt der erforderlichen 396 Monate (33 Jahre) nur 230 Monate mit Pflichtbeiträgen vorlägen. Die vom Kläger während seiner selbstständigen Tätigkeit freiwillig entrichteten Beiträge über 312 Monate zählten nicht zu den Grundrentenzeiten.

    Vorinstanzen: Keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes

    Zu Recht, wie das Sozialgericht Mannheim und das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Nach den gesetzlichen Vorgaben zählten Zeiten mit freiwilligen Beiträgen nicht zu den Grundrentenzeiten. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor. Die Ungleichbehandlung von Pflichtbeiträgen und freiwillig geleisteten Beiträgen sei sachlich gerechtfertigt. Pflichtversicherte trügen in aller Regel nach Beitragszeit, -dichte und -höhe in erheblich stärkerem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei als freiwillig Versicherte.

    Der Kläger hingegen argumentiert, er habe mit seinen freiwilligen Beiträgen viele Jahre zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen und müsse wie Pflichtversicherte auf eine ordentliche Absicherung im Alter vertrauen dürfen.

    Aktuell rund 1,27 Millionen Empfänger

    Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge wurde Ende 2023 bundesweit zu rund 1,27 Millionen Renten ein Grundrentenzuschlag in Höhe von durchschnittlich 92 Euro gezahlt. Das entspricht einer Quote von rund 4,9 Prozent an allen Renten. Daten für 2024 liegen der Rentenversicherung noch nicht vor.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden