Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Corona-Beschränkungen: Das ist in den einzelnen Bundesländern erlaubt

Deutschland

Corona-Beschränkungen: Das ist in den einzelnen Bundesländern erlaubt

    • |
    • |
    Die deutschen Bundesländer beschließen eigenständig, welche Corona-Lockerungen sie auf den Weg bringen.
    Die deutschen Bundesländer beschließen eigenständig, welche Corona-Lockerungen sie auf den Weg bringen. Foto: Soeren Stache/dpa (Symbolfoto)

    Am Montag präsentierte das bayerische Kabinett die neusten Corona-Lockerungen. Nachdem nun die Geschäfte wieder geöffnet haben, sollen als nächstes Biergärten und Restaurant wieder in Betrieb gehen. Die Entscheidung, welche Schritte im Kampf gegen das Coronavirus unternommen werden, unterliegt den einzelnen Bundesländern. Deshalb sind die Regeln nicht überall einheitlich. Statt mit deutschlandweiten Beschränkungen, sollen die Infektionen regional eingedämmt werden.

    Hier die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

    undefined
    undefined
    undefined
    • Ab wann und wie lange haben Restaurants geöffnet? Baden-Württemberg: Speiselokale dürfen vom 18. Mai an wieder öffnen.
      Bayern: Biergärten und Außenbereiche sollen ab dem 18. Mai öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai.
      Berlin/Brandenburg: Essen in Restaurants ist seit Freitag, 15. Mai, möglich.
      Bremen: Restaurantbesuche sind ab 18. Mai möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.
      Hamburg: Restaurants sind seit Mittwoch, 13. Mai, wieder offen.
      Hessen: Gaststätten dürfen seit Freitag, 15. Mai, wieder öffnen, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen.
      Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.
      Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.
      Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.
      Rheinland-Pfalz: Gaststätten dürfen seit Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu.
      Saarland: Restaurantbesuche sind ab dem 18. Mai möglich.
      Sachsen: Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.
      Sachsen-Anhalt: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon am 18. Mai.
      Schleswig-Holstein: Speisen in Restaurants ist ab 18. Mai möglich.
      Thüringen: Restaurants können seit Freitag, 15. Mai, öffnen.
    • Wo haben Hotels und Ferienwohnungen geöffnet? Baden-Württemberg: Ferienwohnungen können am 18. Mai wieder öffnen, Hotels vom 29. Mai an.
      Bayern: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.
      Berlin: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.
      Brandenburg: Ferienwohnungen dürfen seit Freitag Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.
      Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai öffnen.
      Hamburg: Hotels und Ferienwohnungen können seit Mittwoch öffnen.
      Hessen: Seit Freitag dürfen Hotels und Ferienwohnungen Touristen aufnehmen.
      Mecklenburg-Vorpommern: Für Einwohner des Bundeslandes öffnen Hotels und Ferienwohnungen ab dem 18. Mai, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.
      Niedersachsen: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.
      Nordrhein-Westfalen: Ferienwohnungen dürfen wieder touristisch genutzt werden, Hotels sollen ab dem 18. Mai folgen.
      Rheinland-Pfalz: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder für Touristen öffnen.
      Saarland: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen.
      Sachsen: Hotels und Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen
      Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.
      Schleswig-Holstein: Besuche sind ab dem 18. Mai möglich.
      Thüringen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Freitag aufmachen.
    • Wie sehen die Kontaktbestimmungen in den einzelnen Bundesländern aus? Baden-Württemberg: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.
      Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
      Berlin: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
      Brandenburg: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - zuhause und im Freien.
      Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
      Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
      Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
      Mecklenburg-Vorpommern: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
      Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
      Nordrhein-Westfalen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.
      Rheinland-Pfalz: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
      Saarland: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
      Sachsen: Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.
      Sachsen-Anhalt: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.
      Schleswig-Holstein: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
      Thüringen: Seit Mittwoch können sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden