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Corona-Maßnahmen: Lehrerverband begrüßt Urteil zu Schulschließungen

Bundesnotbremse

Lehrerverband begrüßt Urteil zu Schulschließungen

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    Die Schulschließungen im Frühjahr auf Basis der von Ende April bis Ende Juni geltenden Bundesnotbremse waren verfassungskonform.
    Die Schulschließungen im Frühjahr auf Basis der von Ende April bis Ende Juni geltenden Bundesnotbremse waren verfassungskonform. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Der Deutsche Lehrerverband hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Schulschließungen während der Geltungsdauer der sogenannten Bundesnotbremse begrüßt. Das Urteil schaffe die nötige Rechtsklarheit, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur.

    Schulschließungen als "Ultima Ratio" rechtens

    "Schulschließungen sind demnach als "Ultima Ratio" verfassungskonform, wenn sie dem höherrangigen Schutzauftrag des Staates für Leben und Gesundheit dienen und es keine milderen Maßnahmen mit gleicher Wirkung gibt", sagte Meidinger. Er bezeichnete es in dem Zusammenhang als "schweren politischen Fehler", dass die Ampel-Parteien generelle Schulschließungen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgeschlossen hätten.

    Niemand, auch nicht der Lehrerverband wolle eine erneute, langandauernde Phase des Distanzunterrichts. "Aber bei einem eventuell notwendigen nochmaligen befristeten Lockdown Schulen völlig außen vor zu lassen, obwohl wir in dieser Altersgruppe mit die höchsten Inzidenzen haben und Schulen Drehscheiben des Pandemiegeschehens sind, wäre ebenso falsch."

    Lehrerverband hält nichts von verlängerten Ferien

    Verlängerte Weihnachtsferien, wie in Brandenburg und Sachsen-Anhalt beschlossen, lehnt der Verband ab, wenn diese "nicht eingebettet sind in umfassende Maßnahmen von Kontaktbeschränkungen in der Gesamtgesellschaft, also beispielsweise einen gleichzeitigen kurzen Lockdown". Ansonsten werde eine solche Ferienverlängerung auch keine große Wirkung erzielen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte an bestimmte Inzidenzen gekoppelte Schulschließungen im Frühjahr auf Basis der von Ende April bis Ende Juni geltenden Bundesnotbremse für rechtens erklärt und Klagen von Schülern und Eltern dagegen abgewiesen. Das Gericht verwies dabei aber auch auf die besondere Lage im Frühjahr mit gerade erst angelaufenen Impfungen.

    Lesen Sie auch: Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend – im wahrsten Sinne des Wortes

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