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Corona-Regeln in der Schweiz: Mit einem Covid-Zertifikat ist eine ganze Menge möglich

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Corona-Regeln in der Schweiz: Mit einem Covid-Zertifikat ist eine ganze Menge möglich

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    Welche Corona-Regeln gelten in der Schweiz? Und wo muss eine Maske getragen werden? Hier erfahren Sie es.
    Welche Corona-Regeln gelten in der Schweiz? Und wo muss eine Maske getragen werden? Hier erfahren Sie es. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Außenpolitisch verhält sich die Schweiz fast immer neutral, doch im Kampf gegen das Coronavirus hilft Zurückhaltung natürlich nicht. Deshalb gelten auch in unserem Nachbarland viele Regeln für Reisende. Wir zeigen, worauf man sich einstellen muss.

    Einreise: Schweiz fordert neben Covid-Zertifikat auch Einreiseformular

    Geimpfte und Genesene haben bei der Einreise ein entsprechendes Formular auszufüllen und zudem ihr Covid-Zertifikat - laut Auswärtigem Amt wird auch das entsprechende EU-Zertifikat anerkannt - vorzuweisen. Ersteres kann elektronisch aufgerufen werden, in der Folge wird per Mail ein QR-Code versandt, der bei Kontrollen per Smartphone oder ausgedruckt vorgezeigt werden kann.

    Ist das Formular nicht zur Hand oder werden darauf falsche Angaben gemacht, sind 100 Schweizer Franken als Strafe fällig. Auch alle mitreisenden Kinder müssen vermerkt werden, können aber auf einem Formular eines Erwachsenen miterfasst werden.

    Von allen anderen Personen - ausgenommen Unter-16-Jährigen und Menschen, die von Tests befreit sind - wird neben dem Einreiseformular ein negativer Corona-Test verlangt. Ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden alt sein, ein Antigentest bis zu 48 Stunden.

    Zudem ist vier bis sieben Tage nach der Einreise ein weiterer Test durchzuführen, der dem jeweiligen Kanton binnen zwei Tagen per Covid-Testzertifikat oder positivem Testergebnis gemeldet werden muss. Diese Regel gilt aber nur bei Aufenthalten von mindestens vier Tagen.

    Komplett befreit von den Nachweisen sind Grenzgänger, Chauffeure, Durchreisende ohne Zwischenhalt und Einreisende aus Grenzregionen.

    Corona-Regeln in der Schweiz: Maske muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen aufgesetzt werden

    In der Schweiz gilt die Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa Geschäften, Hotels, Kirchen, Gesundheitseinrichtungen oder im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs - hierzu zählen auch Skilifte und Sesselbahnen. Grundsätzlich ist eine Maske zu tragen, wenn in Innenräumen keine Zertifikatspflicht gilt und es nicht durchgehend möglich ist, einen Abstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten.

    Von der Maskenpflicht befreit sind grundsätzlich Kinder unter zwölf Jahren, allerdings kann es kantonale Ausnahmen geben. Für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen kann sie in Absprache mit der kantonalen Stelle in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Institution aufgehoben werden. Voraussetzung ist aber, dass diese Heimbewohner geimpft oder genesen sind.

    Befreit von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind auch Personen, die aus besonderen Gründen keine Maske tragen können - etwa wegen Gesichtsverletzungen, Atemnot oder Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz. Ferner gilt dies, wenn medizinische oder kosmetische Dienstleistungen im Gesicht in Anspruch genommen werden, jemand als Redner einer Veranstaltung auftritt oder sportlich respektive kulturell aktiv ist.

    In der familienergänzenden Betreuung wie Kitas können Mitarbeiter die Maske unter Umständen weglassen, wenn sie die Betreuung erschweren sollte.

    Corona-Maßnahmen in der Schweiz: Privatfeiern unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl

    Private Treffen und Feste, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen in Innenräumen mit maximal 30 Personen abgehalten werden. Unter freiem Himmel sind in diesem Fall bis zu 50 Personen zugelassen. Kinder werden jeweils mitgezählt. Wird privat in öffentlichen Einrichtungen gefeiert, sind die dort festgelegten Veranstaltungsregeln zu beachten.

    Bei Veranstaltungen in Innenräumen wird für Personen ab 16 Jahren ein gültiges Covid-Zertifikat vorausgesetzt - es gilt also die 3G-Regel. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen, die wir im Folgenden auflisten.

    Treffen sich höchstens 30 Personen eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder dem Organisator bekannt sind, gilt lediglich eine Maskenpflicht, ein Konsumverbot und es dürfen nur zwei Drittel der Kapazität genutzt werden. Diese Regeln plus die Pflicht zur Aufnahme der Kontaktdaten gelten auch bei religiösen Feiern, Bestattungen, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden, Anlässen zur politischen Meinungsbildung sowie Selbsthilfegruppen, wenn nicht mehr als 50 Personen zusammentreffen.

    Das Bundesamt für Gesundheit weist zudem darauf hin, dass Blutspendeaktionen nicht unter die Covid-Zertifikatspflicht fallen. Werden Veranstaltungen im Freien für jedermann geöffnet, dürfen höchstens 1000 Personen eingelassen werden, wenn eine Sitzpflicht besteht. Ansonsten liegt die Höchstzahl des erlaubten Publikums bei 500 Menschen. Tanzevents sind nicht erlaubt.

    Auf Fach- und Publikumsmessen, die nicht ausschließlich im Freien stattfinden, müssen alle Personen ab 16 Jahren ein Covid-Zertifikat vorzeigen können. Werden mehr als 1000 Menschen erwartet, braucht es eine Bewilligung durch den Kanton.

    Keine Maskenpflicht in der Schweiz im Innenbereich von Restaurants und Bars

    Diese Zugangsbeschränkungen gelten auch für den Innenbereich von Restaurants und Bars, wenn vor Ort gegessen oder getrunken wird. Dafür muss hier keine Maske getragen werden. In Gassenküchen, Betriebskantinen und Restaurants im Transitbereich von Flughäfen, in den nur Passagiere mit Tickets gelangen, greifen abgesehen von einer Sitzpflicht und dem Mindestabstand von 1,50 Meter keine Einschränkungen.

    Über die Zugangsregeln zu ihren Außenbereichen können die Restaurantbetreiber entscheiden. Sollen alle Gäste willkommen sein und keine Maske tragen müssen, ist zwischen den Gruppen ein Abstand von 1,50 Meter zu gewährleisten oder eine Abschrankung - etwa eine Trennwand - anzubringen.

    Hotelübernachtungen in der Schweiz auch ohne Covid-Zertifikat möglich

    Für Hotelübernachtungen wird nicht grundsätzlich nach einem Covid-Zertifikat verlangt. Auch im Außenbereich müssen die Betreiber den Zugang nicht zwingend beschränken. Anders sieht es in Hotelrestaurants, zugehörigen Bars, Clubs oder den Räumlichkeiten zur sportlichen Betätigung sowie bei Veranstaltungen aus - hier benötigt jeder ab 16 Jahren das Covid-Zertifikat.

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Bayern lockert die Corona-Regeln. Welche Vorschriften gelten aktuell im Freistaat? Hier die Übersicht.

    In Diskotheken und Tanzlokalen darf nur getanzt werden, wenn der Zutritt einzig Personen mit Covid-Zertifikat erlaubt ist. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden.

    Corona-Regeln in der Schweiz: Museen, Kinos und Co. dürfen nur mit Covid-Zertifikat besucht werden

    Besuche etwa von Museen, Konzerten, Theatern, Kinos, Hallenbädern, Aquaparks, Thermalbädern, Bibliotheken (außer Abholung von bestellten oder reservierten Büchern), Fitnesscentern und Zoos sind für alle Personen ab 16 Jahren nur möglich mit Covid-Zertifikat, falls die Veranstaltung nicht komplett im Freien stattfindet.

    Bei Zuwiderhandlungen - wie etwa Verstößen gegen die Maskenpflicht oder dem Abhalten von verbotenen privaten Veranstaltungen - werden Bußgelder von 50 bis 200 Schweizer Franken verhängt.

    Lesen Sie auch: Booster-Impfung gegen Corona - Wer? Wann? Wo? Das ist der aktuelle Stand

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