Die Corona-Krise und das Geld: Mit neuen milliardenschweren Hilfen will die große Koalition die massiven wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abmildern. So soll das Kurzarbeitergeld erhöht werden, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds wird verlängert, die Gastronomie bekommt Steuererleichterungen. Ein Überblick über die Beschlüsse:
Coronavirus: Was ändert sich beim Kurzarbeitergeld?
Hunderttausende Beschäftigte in deutschland sind wegen dem Coronavirus in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Zwar sehen einige Tarifverträge vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird. In vielen Branchen gilt das aber nicht.
- Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt.
- Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen
- Die Erhöhung gilt längstens bis Ende 2020.
- Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Was ändert sich beim Arbeitslosengeld?
Bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Bekommt auch die Gastronomie jetzt Hilfe in der Corona-Krise?
Ja. Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.
CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht. "Es war ein dickes Brett zu bohren und es gab einige harte Brocken", sagte er. Gleichwohl sei er nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden. "Wir waren der festen Überzeugung von Anfang, dass die Mehrwertsteuer der richtige Weg ist, weil es ein Anreizsystem ist, weil es ein Durchstart-System ist." In Summe bedeute die Steuersenkung eine Entlastung von vier Milliarden Euro.
Welche neuen Regeln gelten für Schulen?
Die allermeisten Schulen sind geschlossen, Anfang Mai soll der Unterricht schrittweise wieder starten. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen, wie es im Papier heißt. Geplant ist ein Sofortausstattungsprogramm. Damit sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Wie wird kleinen und mittelständischen Firmen geholfen?
Die Politik hat bereits milliardenschwere Hilfsprogramme für die Wirtschaft beschlossen, um Jobs und Firmen zu erhalten. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, bei Bedarf nachzubessern. Geplant sind nun steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen - um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannten Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.
Was kosten die neuen Corona-Hilfen uns Steuerzahler?
Die neuen Hilfen kosten Milliarden. Walter-Borjans sprach von Kosten "oberhalb" von 10 Milliarden Euro. Alleine die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Milliarden, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Milliarden Euro. Die Bundesregierung hatte bereits massive Hilfspakete für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer geschnürt. Dafür plant sie mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Wegen der Hilfspakete steigt Deutschlands Staatsverschuldung deutlich an. Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Schuldenquote - also das Verhältnis der Schulden zur gesamten Wirtschaftsleistung - Ende des Jahres bei 75,25 Prozent liegen wird, wie aus dem Stabilitätsprogramm 2020 hervorgeht.
Das Ende der Fahnenstange aber dürfte noch nicht erreicht sein. Denn neben den akuten Krisenhilfen sind auch Maßnahmen geplant, um die Konjunktur wieder anzukurbeln. Auch das dürfte Milliarden kosten. Die Steuereinnahmen aber dürften zurückgehen, weil Deutschland in eine Rezession rutscht. Im Mai ist die neue Steuerschätzung.