Belege können nun einfacher online mit der Steuererklärung eingereicht werden. Im Programm Elster oder anderen geeigneten Steuerprogrammen könnten etwa Spendenquittungen, Nachweise für Handwerkerleistungen oder sonstige Rechnungen direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung dem passenden Feld zugeordnet werden, wie die Oberfinanzdirektion Frankfurt mitteilte. Das Finanzamt könne sie dann mit einem Mausklick abrufen.
«Zusätzlicher Rückfragen an die Steuerpflichtigen oder deren steuerliche Berater durch die Finanzämter bedarf es dann nicht mehr», hieß es in der Mitteilung. Über den Belegabruf gebe es eine Mitteilung im Elster-Portal. Die technische Umstellung sei in Hessen Anfang Mai erfolgt. Seitdem könnten Belege für die Einkommensteuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2023 und 2024 angenommen werden.
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