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Dürfen EU-Bürger mit Vorstrafen bald nicht mehr nach Großbritannien einreisen?

Nach Brexit-Übergangsphase

Dürfen EU-Bürger mit Vorstrafen bald nicht mehr nach Großbritannien einreisen?

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    Großbritannien will nach Ende der Brexit-Übergangsphase EU-Bürgern mit Vorstrafen die Einreise verweigern. Doch bei diesem Vorhaben sind sie auf die EU angewiesen.
    Großbritannien will nach Ende der Brexit-Übergangsphase EU-Bürgern mit Vorstrafen die Einreise verweigern. Doch bei diesem Vorhaben sind sie auf die EU angewiesen. Foto: Toby Melville, dpa (Archiv)

    EU-Bürger mit Vorstrafen könnten nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase an der Grenze Großbritanniens abgewiesen werden. Das geht aus Plänen des britischen Innenministeriums hervor, die am Donnerstag in London bekannt wurden. Konkret soll jenen Bürgern aus der Europäischen Union die Einreise verwehrt werden, die mehr als ein Jahr im Gefängnis verbracht haben oder die in den vergangenen zwölf Monaten eine Straftat begangen haben.

    Großbritannien kann dies ohne die Hilfe der EU wohl nicht umsetzen

    Allerdings könnte Großbritannien ohne ein Abkommen mit der EU Probleme bekommen, die kriminelle Geschichte von EU-Bürgern zu überprüfen, weil dafür Zugriffe auf EU-Datenbanken notwendig sind. So könnten auch Einreisende abgewiesen werden, die zu weniger als einem Jahr Haftstrafe verurteilt worden sind. (Lesen Sie auch: Brexit: Großbritannien kehrt an Verhandlungstisch zurück)

    Derzeit muss nachgewiesen werden, dass ein EU-Bürger eine echte Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, um ihm die Einreise zu verweigern. Die britische Innenministerin hatte erst kürzlich neue Migrationsgesetze angekündigt, die auch die illegale Einreise von Migranten stärker begrenzen sollen. EU-Bürger mit Bleiberecht nach dem Brexit sollen von den Regeln ausgenommen sein.

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