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Erdbebenserie auf Kreta: Kann man den Urlaub wegen eines Erdbebens stornieren?

Kreta

Erdbebenserie auf Kreta: Kann man den Urlaub wegen eines Erdbebens stornieren?

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    Wer nach Kreta fliegt, muss sich der dortigen Erdbeben-Gefahr bewusst sein.
    Wer nach Kreta fliegt, muss sich der dortigen Erdbeben-Gefahr bewusst sein. Foto: Yakobchuk Olena, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Immer wieder bebte rund um Kreta in den vergangenen Monaten die Erde. Das letzte starke Beben geht auf den 22. Mai 2025 zurück. Eine Urlauberin hatte damals unserer Redaktion berichtet, dass sie in den frühen Morgenstunden von Erschütterungen wach wurde und die Wände um sie herum wackelten. Verständlich, dass die häufigen Erdbeben in der Region bei Reisenden zunehmend zu Sorgen führen. Doch ist es möglich, im Ernstfall die Reise zu stornieren, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben?

    Kreta: Erdbeben stellen „außergewöhnliche Umstände“ dar

    Wenn „außergewöhnliche Umstände“ eintreffen, müssen Reiseveranstalter und Airlines laut dem ADAC keine Entschädigung zahlen. Erdbeben zählen zu diesen Szenarien. Hintergrund ist die Einordnung von Erdbeben als „allgemeines Lebensrisiko“. Sie können fast überall auf der Welt passieren und sind kaum vorhersehbar. Auch deswegen müssen Reiseveranstalter nicht darauf hinweisen, dass Kreta in einem Erdbebengebiet liegt. Ängste vor Erdbeben sind demnach keine Gründe, um eine gebuchte Reise kostenlos zu stornieren.

    Auch Touristinnen und Touristen, die auf Kreta von einem Erdbeben überrascht werden, haben in der Regel keine Grundlage, auf der eine Erstattung ihrer Reisekosten möglich wäre. Allerdings müssen sich die Reiseveranstalter um die Sicherheit ihrer Kunden kümmern. Sie sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine Ersatzunterkunft zu organisieren, wenn die Unterkunft beschädigt oder nicht mehr sicher ist. Außerdem müssen die Veranstalter von Pauschalreisen die Kosten für eine frühzeitige Rückreise tragen. „Wenn es nach einer Naturkatastrophe für Urlauber nicht mehr zumutbar ist, in dem Gebiet weiter zu verweilen, muss der Veranstalter einen früheren Rückflug besorgen und die gesamten Mehrkosten dafür tragen“, erklärte der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Kay Rodegra der Südwest Presse.

    Das gelte aber nur dann, wenn die Flüge Teil einer Pauschalreise waren und nicht individuell gebucht wurden. Reisende, die Flüge und Unterkünfte selbst gebucht haben, müssen sich selbst um Ersatzunterkünfte und Ersatzflüge kümmern. Wenn sie Unterstützung brauchen, können sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft wenden.

    Auch interessant: Auch am Gardasee kommt es regelmäßig zu Erdbeben. Tirol liegt sogar in einer Erdbeben-Gefahrenzone.

    Bei Erdbeben auf Kreta: Wann kann eine Reise kostenlos storniert werden?

    In Ausnahmefällen kann ein kostenloser Rücktritt von einer Reise auch bei einem Erdbeben möglich sein. „Wenn am nächsten Tag eine Reise in ein Gebiet ansteht, wo es Panik wegen eines Erdbebens gab und die Lage nicht geklärt ist, da sehe ich schon die Option dazu“, erklärt Rodegra im Gespräch mit der Südwest Presse. Es kommt darauf an, ob am Reiseziel größere Schäden entstanden sind und ob die Reise beeinträchtigt ist. Rodegra gibt allen Reisenden in diesem Zuge zwei Tipps:

    1. Keine vorschnelle Stornierung: Steht die Reise erst in einigen Tagen oder sogar Wochen an, sollten Sie auf keinen Fall stornieren. Wenn die Urlaubsregion bis zu dem Zeitpunkt nicht (oder nicht mehr) stark beeinträchtigt ist, bleiben Sie auf den Reisekosten sitzen.
    2. Reiseveranstalter kontaktieren: Wenn es ein Erdbeben auf Kreta gab und Sie in Kürze dorthin reisen, sollten Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt treten. Dieser hat die Situation im Blick und kann Ihnen eine Einschätzung der Gefahrenlage geben. Bei einem hohen Risiko werden die Reisen in der Regel vom Veranstalter abgesagt.

    Wer keine Pauschalreise gebucht hat, kann sich beim Auswärtigen Amt oder bei der deutschen Botschaft auf Kreta über die Situation informieren, muss dann aber selbst entscheiden, ob er die Reise antreten möchte. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung abgibt, sollte diese ernst genommen werden.

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