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Fake Wohnungen im Internet: Falsche Immobilienanzeigen erkennen und reklamieren

Betrug auf Immobilien Scout, Immonet und Co.

Zu gut, um wahr zu sein: So erkennen Sie Betrug mit falschen Immobilienanzeigen im Internet

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    Wohnen, mieten, kaufen, Fake: Falsche Wohnungsanzeigen locken mit scheinbar tollen Immobilien und niedrigen Preisen. Worauf Sie bei der Wohnungssuche im Internet achten sollten.
    Wohnen, mieten, kaufen, Fake: Falsche Wohnungsanzeigen locken mit scheinbar tollen Immobilien und niedrigen Preisen. Worauf Sie bei der Wohnungssuche im Internet achten sollten. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    Großzügige, moderne Zimmer, eine ausgezeichnete Lage und ein ebenso hervorragender Preis: Wer so eine Wohnung im Internet entdeckt, der zögert vermutlich nicht allzu lange. Besser wär's jedoch, denn nicht jede vermeintliche Top-Immobilie entpuppt sich nach dem Kauf als eben solche.

    Stattdessen folgt das böse Erwachen auf den Traum vom eigenen Heim: Das bereits vorausbezahlte Geld ist weg und der Anbieter plötzlich nicht mehr erreichbar.

    Falsche Wohnungen im Internet: Auf diese Warnsignale sollten Sie achten

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    • Perfekt ausgestattete Wohnung: Das potenzielle Heim wird als bezugsfertig geschildert und die Möbel sehen hochwertig aus, obwohl der Preis verdächtig niedrig ist? Hier ist besser Vorsicht angebracht. Lesen Sie die Anzeigen mit einer gesunden Portion Vorsicht durch.
    • Immobilienbeschreibung nicht stimmig oder fehlerhaft: Nicht selten bauen die Betrüger die Beschreibungen aus verschiedenen, tatsächlich existierenden Immobilienanzeigen zusammen. Deswegen liest sich so mancher Text nicht flüssig oder weist Ungereimtheiten auf. Kopieren Sie am besten eine Textzeile aus der Wohnungsbeschreibung und suchen im Internet danach. So lässt sich schnell und einfach überprüfen, ob es sich hier um einen gefälschten Text handelt.
    • Viel zu niedriger Preis: Auch hier ist Realismus des Suchenden gefragt. Eine Wohnung mit 400 Quadratmetern in Zentrumslage und im modernsten Zustand hat ihren Preis, egal ob zur Miete oder zum Kauf. Kommt Ihnen der Wert verdächtig niedrig vor, sollten Sie besser die Finger von der Immobilie lassen. Falls Sie sich unsicher sind, lohnt sich ein Blick in den örtlichen Mietspiegel, um die dort angegebenen Beträge mit dem Internetangebot zu vergleichen.
    • Bemerkenswert schöne Fotos: Die Bebilderung der Anzeige wirkt wie aus dem Katalog entnommen? Die beeindruckenden Fotos sollen leichtgläubige Wohnungssuchende in die Falle locken. Die lässt sich allerdings zum Beispiel durch die umgekehrte Bildersuche von Google problemlos umgehen.
    • Fehlende oder unvollständige Angaben: In jeder Wohnungsanzeige finden sich in der Regel Auskünfte über Nebenkosten, Höhe der Warm- oder Kaltmiete oder - im Falle eines Kaufobjektes - den Energieausweis. Ist nur die Höhe der Warmmiete angegeben oder ist diese identisch mit der Kaltmiete, ist die Gefahr groß, hier ein falsches Inserat vor sich zu haben.
    • Unseriöse Kommunikation mit dem Anbieter: Falls unklar ist, wer die Wohnung ins Internet gestellt hat, weil ein konkreter Ansprechpartner wie ein Makler fehlt: Achtung. Und selbst wenn ein Vermittler namentlich genannt wird, kann es sein, dass Betrüger sich dessen Profil zu eigen gemacht haben. Vorsichtig sollten Sie auch immer dann sein, wenn die Kommunikation auf Englisch oder in gebrochenem Deutsch, das an den Google-Übersetzer erinnert, verläuft. Ein weiteres Warnsignal ist eine verdächtige E-Mail-Adresse wie "tom358@domain-europe-com".

    Wohnungssuche im Internet: Diese Maschen nutzen Betrüger im Internet

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    • Vorkasse: Der Anbieter gibt an, gerade nicht in Deutschland zu sein, um für eine Wohnungsbesichtigung zur Verfügung zu stehen. Doch gibt es dafür eine offenbar unkomplizierte Lösung: Gegen eine Vorleistung soll der Käufer den Wohnungsschlüssel erhalten, der ihm dann zugesendet oder anderweitig überreicht werden soll. Ist das Geld einmal überwiesen, macht sich der Betrüger allerdings aus dem Staub.
    • Nachnahme: Der vermeintliche Eigentümer hat Ihnen einen Schlüssel zugesendet und Sie sollen nun die Nachnahmegebühr dafür zahlen. Auch hier gilt: Auf keinen Fall Geld überweisen, ehe Sie nicht die Immobilie besichtigt haben. Denn entweder existiert diese gar nicht oder Sie stehen nach wie vor vor verschlossenen Türen, da der Schlüssel nicht zur Immobilie gehört.
    • Phishing-Mails: Das sind gefälschte Mails, die es auf die persönlichen Daten der Internetnutzer abgesehen haben (vom Englischen "fishing", deutsch: Angeln). Sollten Sie vom Anbieter per Mail dazu aufgefordert werden, sich über einen Link bei einem Immobilienportal einzuloggen oder einen Anhang zu öffnen, verzichten Sie besser darauf. Denn die Links führen Sie in der Regel zu falschen Internetseiten, mit denen die Betrüger Ihre Daten ausspionieren oder eine Schadsoftware auf Ihrem Gerät installieren können.
    • Vorkaution: Bei dieser Masche mietet sich der Betrüger eine Wohnung an und gibt diese im Internet als seine eigene aus. Nach dem Besichtigungstermin und der Zusage, dass man die Immobilie haben kann, kommt der Trick: Denn nun sollen Sie zusätzlich zur Ablöse auch noch ein paar Monatsraten der Miete im Voraus bezahlen. Überweisen Sie auch hier nichts, ehe nicht der Mietvertrag und alle Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt sind. Scheuen Sie sich nicht, nach dem Personalausweis des vermeintlichen Eigentümers zu fragen.

    Falsche Immobilie im Internet gekauft: Was für die Reklamation tun?

    Sind Sie tatsächlich auf eine falsche Wohnungsanzeige im Internet hereingefallen, ist nun schnelles Handeln gefragt. Sollten Sie vorab Geld überwiesen haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank und bitten diese, die Zahlung rückgängig zu machen.

    Beachten Sie allerdings dabei, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die Bank die Überweisung auch zurückbucht. Bei Zahlung per Lastschrift hingegen können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.

    Reklamation bei Fake-Immobilien: Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie umgehend die Bank über den Betrug. Diese kann womöglich die Überweisung rückgängig machen.
    Reklamation bei Fake-Immobilien: Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie umgehend die Bank über den Betrug. Diese kann womöglich die Überweisung rückgängig machen. Foto: Fredrik v. Erichsen, dpa (Symbolbild)

    Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei - selbst wenn es noch zu keinem finanziellen Schäden für Sie gekommen ist. Denn bereits der Versuch, Käufer im Internet zu betrügen, ist strafbar. Und zu guter Letzt: Schützen Sie andere, indem Sie den Betrug bei dem Immobilienportal melden.

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