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Feiertage: Ist Allerheiligen in Baden-Württemberg ein Feiertag?

Feiertage

Ist Allerheiligen in Baden-Württemberg ein Feiertag?

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    Kerzen leuchten auf den Gräbern eines Friedhofs in der litauischen Hauptstadt Vilnius am katholischen Feiertag Allerheiligen.
    Kerzen leuchten auf den Gräbern eines Friedhofs in der litauischen Hauptstadt Vilnius am katholischen Feiertag Allerheiligen. Foto: Mindaugas Kulbis/AP, dpa

    Warum Allerheiligen jedes Jahr gefeiert wird, lässt sich bereits dank des Namens erahnen: An dem römisch-katholischen Hochfest soll allen Heiligen gedacht werden. Dabei geht es aber nicht nur um die mehr als 6000 Heiligen, sondern auch um diejenigen, die ihr Christentum "konsequent verwirklicht haben", wie es auf katholisch.de heißt. Offiziell wird das Fest von der Kirche bereits seit dem 8. Jahrhundert am 1. November gefeiert.

    Der kirchliche Feiertag ist nicht in allen Bundesländern auch ein gesetzlicher Feiertag. Was gilt in Baden-Württemberg?

    Ist Allerheiligen in Baden-Württemberg ein Feiertag?

    Ja, an Allerheiligen haben viele Arbeitnehmer in Baden-Württemberg frei, denn das Datum gilt als gesetzlicher Feiertag. 2023 fällt der Tag auf einen Mittwoch. Neben Baden-Württemberg ist Allerheiligen auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. In den anderen Bundesländern wird regulär gearbeitet. Dafür haben Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen am Reformationstag, den 31. Oktober, frei. Hessen und Berlin sind die einzigen Bundesländern, wo weder Allerheiligen, noch der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag gilt.

    Im November gibt es in Baden-Württemberg außer Allerheiligen keinen gesetzlichen Feiertag. Allerseelen (2.11.) und St. Martin (11.11.) werden zwar in der Kirche gefeiert, es gibt aber keinen arbeitsfreien Tag. Der nächste offizielle Feiertag ist dann der 25. Dezember. 

    Allerheiligen in Baden-Württemberg: Gilt das Tanzverbot noch?

    Im Feiertagsgesetz ist festgehalten, dass an Allerheiligen in Baden-Württemberg ein Tanzverbot gilt. Wenn Allerheiligen auf ein Datum von Montag bis Freitag fällt, gilt das Tanzverbot laut §10 von 3 bis 24 Uhr. Wenn Allerheiligen an einem Samstag oder Sonntag stattfindet, gilt das Tanzverbot laut Gesetz von 5 bis 24 Uhr. 2015 wurden die Regelungen an stillen Feiertagen laut dem Staatsministerium Baden-Württemberg zwar deutlich gelockert, das Verbot an Allerheiligen bleibt aber weiterhin bestehen. 

    Übrigens: An gesetzlichen Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben. An Allerheiligen dürfen die Bäckereien in Baden-Württemberg aber trotzdem öffnen. Allerdings nur für drei Stunden.

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