Der Führerschein-Umtausch steht an, zumindest für die ersten Jahrgänge. 2019 hatte der Bundesrat beschlossen, den gestaffelten und obligatorischen Umtausch alter Führerscheine einzuführen. Das bedeutet: Nach und nach müssen alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, den alten gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. "So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten", heißt es bei der Bundesregierung.
Wer muss bis wann umtauschen? Das sind die Fristen für den Umtausch des alten Führerscheins
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Was kostet der Umtausch des alten Führerscheins?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet zwischen 25 Euro und 30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Auch dieses ist verpflichtend.
Dokumente und Unterlagen: Was muss zum Tausch des Führerscheins mitgebracht werden?
- der alte Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- der Personalausweis
Was passiert, wen ich den alten Führerschein nicht umtausche?
Wer nicht rechtzeitig tauscht, den erwartet bei der Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Allerdinghs soll das Verwarnungsgeld erst ab Juli erhoben werden - es gibt eine Übergangsfrist, da wegen Corona viele Ämter zuletzt dicht waren oder keine Termine vergeben konnten.
Werde ich informiert oder angeschrieben, wenn ich den Führerschein tauschen muss?
Nein, es erfolgt keine explizite Aufforderung zum Umtausch.
Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Ja. jeder darf seinen Papier-Führerschein wieder mitnehmen. Dieser werde lediglich gestempelt, um zu dokumentieren, dass er nicht mehr gültig ist, sobald der neue Führerschein im Kreditkartenformat ausgestellt wurde.
Gelten die Umtausch-Fristen auch für den Motorrad-Führerschein?
Ja, für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.