Am Donnerstag (19. Januar 2023) endet die nächste Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine. Konkret betrifft dies alle Autofahrer der Geburtsjahre von 1959 bis 1964 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese müssen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Bis wann den Führerschein umtauschen? Das sind die Fristen
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 (Frist verlängert bis 19. Juli 2022)
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet zwischen 25 Euro und 30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Auch dieses ist verpflichtend.
Dokumente und Unterlagen: Was muss zum Tausch des Führerscheins mitgebracht werden?
- der alte Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- der Personalausweis
Was passiert, wen ich den alten Führerschein nicht umtausche?
Wer nicht rechtzeitig tauscht, den erwartet bei der Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die erste Frist war wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie schon einmal verlängert worden - von Januar also bis 19. Juli 2022.
Für die nächsten Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen. Dann folgen Jahr für Jahr immer neue Geburtsjahrgänge. Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.