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Ganztagsanspruch für Grundschüler ab Schuljahr 2025/2026

Kinderbetreuung

Ganztagsanspruch für Grundschüler ab Schuljahr 2025/2026

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    Bald soll es einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung geben.
    Bald soll es einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung geben. Foto: Uwe Anspach

    Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen. Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf für ein "Ganztagsförderungsgesetz" von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium hervor. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Er ist zwar innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, das Vorhaben könnte aber nach dpa-Informationen bereits in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

    Mindestens acht Stunden Betreuung für Kinder - auch in den Ferien

    Kinder in der Grundschule sollen demnach Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung - einschließlich Schule - an Wochentagen "bis zum Beginn der fünften Klassenstufe" bekommen, wie es heißt. Die Formulierung soll sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse einen Platz sicherhaben, egal wie das jeweilige Bundesland die Länge des Schuljahrs definiert. Ganztagsangebote soll es auch während der Ferien geben. Erlaubt sein sollen im ganzen Jahr maximal vier Wochen Schließzeit.

    "Der Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulen ist der entscheidende Schritt, um Chancengerechtigkeit im Land zu erhöhen und damit Bildungserfolge von sozialer Herkunft zu entkoppeln", sagte der Vorsitzende des Grundschulverbands, Edgar Bohn. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass Unterricht und Betreuung von hoher Qualität und eng aufeinander abgestimmt sein.

    Streit mit den Bundesländern - Bei der Umsetzung geht es um Milliarden

    Union und SPD hatten die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Über die Umsetzung wird aber wegen der immensen Kosten in Milliardenhöhe bis heute mit den Bundesländern gestritten.

    Zwar wird vor allem in den ostdeutschen Ländern, in Berlin und in Hamburg bereits ein Großteil der Grundschüler ganztägig betreut - entweder vormittags in der Schule und nachmittags im Hort oder in einer Ganztagsschule. In anderen Ländern müsste aber für die Aufstockung von Betreuungsplätzen noch viel in Räumlichkeiten an den Grundschulen investiert werden.

    Zudem wird mit laufenden jährlichen Betriebskosten von bis zu vier Milliarden Euro gerechnet und es werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an den Grundschulen gebraucht; mehr als 33 000, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg gezeigt hatte. Die Länder fordern vor diesem Hintergrund mehr Geld und mehr Unterstützung vom Bund.

    Bereits zugesagt hat die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro für Investitionen an den Schulen und eine laufende Beteiligung an den Betriebskosten. Im Gesetzentwurf werden für die Betriebskosten jährlich dreistellige Millionenbeträge ab 2026 von Bundesseite genannt. Trotzdem: "Über die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern haben wir nach wie vor keine Einigung - noch nicht. Wir arbeiten intensiv daran", schrieb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in einem Post auf ihrer Facebook-Seite.

    Wann das Betreuungs-Gesetz umgesetzt wird ist noch offen

    Deshalb ist weiter offen, ob es mit dem Vorhaben bis zum Ende der Regierungszeit der großen Koalition noch etwas wird. Nach dem Kabinett müsste das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung der Länderkammer ist wegen des Streits über die Finanzierung aber ungewiss. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird die Zeit immer knapper. In jeder Wahlperiode fallen Gesetze, die nicht abschließend beraten werden, der sogenannten Diskontinuität zum Opfer: Sie verfallen.

    Giffey und ihre Kabinettskollegin, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, wollen das verhindern: "Wir hoffen sehr, dass wir uns noch bis zum Ende der Wahlperiode mit den Ländern über die Finanzierung einigen werden", hatte die CDU-Politikerin vor wenigen Tagen der dpa gesagt.

    Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Fachkräftesicherung

    Nach Ansicht beider Ministerien ist die Schaffung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den rund 15 000 Grundschulen in Deutschland aus mehreren Gründen nötig: 74 Prozent aller Eltern wünschten sich ein an den Unterricht anschließendes Bildungs- und Betreuungsangebot, heißt es im Gesetzentwurf. Außerdem gehe es um bessere Teilhabechancen von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und um Fachkräftesicherung für Arbeitgeber. "Vor allem Mütter stecken beruflich noch immer zu oft zurück", schrieb Giffey bei Facebook.

    Im Entwurf heißt es weiter: "Zudem können qualitativ hochwertige außerschulische Angebote in Ergänzung zum Unterricht einen Beitrag zu erfolgreichen Bildungsbiografien von Schülerinnen und Schülern leisten." Als Argument wird auch angeführt, dass ein bundesweiter Rechtsanspruch "sowohl zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (in Deutschland) als auch zur Wahrung der Wirtschafts- sowie der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse" erforderlich sei.

    Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein "lobenswertes Ziel", aber...

    Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Elke Hannack, sagte am Donnerstag, es sei höchste Zeit für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Weder Bund noch Länder dürften weiter politisch taktieren. "Die Pandemie zeigt täglich, wie wichtig Bildung, Betreuung und soziale Kontakte für Kinder sind."

    Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, sprach von einem "lobenswerten Ziel", äußerte aber Zweifel an der Umsetzung wegen massiven Personalmangels im Grundschulbereich. "Es besteht die Gefahr, dass ein nicht umsetzbarer Rechtsanspruch geschaffen wird, der zu einem weiteren massiven Vertrauensverlust in Politik führen wird, weil erneut Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können", sagte Meidinger.

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