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Gardasee-Urlaub: Corona-Regeln an Ostern 2022 für Einreise, vor Ort und Rückkehr nach Deutschland

Osterurlaub 2022 in Italien

Diese Corona-Regeln gelten beim Osterurlaub am Gardasee

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    Beim Osterurlaub am Gardasee müssen Reisende noch einige Corona-Regeln einhalten. Was man bei der Einreise beachten muss.
    Beim Osterurlaub am Gardasee müssen Reisende noch einige Corona-Regeln einhalten. Was man bei der Einreise beachten muss. Foto: Daniel Reinhardt

    Osterferien 2022 am Gardasee, das steht für viele Menschen auf dem Programm. Ihnen kommt dabei entgegen, dass Italien am 1. April 2022 seine Corona-Regeln deutlich gelockert hat. Dennoch gibt es einige Regeln zu beachten, auch schon bei der Einreise kann es Kontrollen geben.

    Diese Corona-Regeln gelten am Gardasee und in Italien ab 1. April 2022

    • Für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, Ämtern und Behörden werden keine Impfnachweise oder Testzertifikate mehr benötigt.
    • Auch in Bussen und Bahnen muss kein Green-Pass mehr vorgelegt werden.

    Maskenpflicht und Abstand: Diese Einschränkungen und Corona-Regeln gelten am Gardasee weiterhin

    • In Innenräumen von Restaurants, Bard und Discotheken gilt bis Ende April die 2G-Regel, nachweisbar auch über den sogenannten Super Green Pass.
    • Bis zum 30. April 2022 besteht weiter die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen.
    • Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
    • Im Fernverkehr gelten weiterhin 3G und Maskenpflicht.
    • In Seilbahnen gilt FFP2-Maskenpflicht.
    • Es ist ein Abstand von einem Meter zu Mitmenschen einzuhalten.
    • Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Menschen auf der Rückbank befördert werden, außer, sie gehören zum gleichen. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.

    Einreise nach Italien, Anreise zum Gardasee: Diese Nachweise werden benötigt

    Wer aus Deutschland nach Italien einreisen möchte, muss bei einer Kontrolle vorweisen können:

    • Impf-Nachweis: Entweder das digitale Covid-Zertifikat der EU in der Smartphone-App oder in Papierform, oder auf dem gelben Impfausweis oder
    • Genesenen-Nachweis: Bestätigung, dass man innerhalb der letzten sechs Monate von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein oder
    • Negativer Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf.

    Ausnahme sind Kinder unter 6 Jahren. Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren benötigen einen negativen Test.

    Einreisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, müssen sich nasch der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.

    Online-Anmeldung per Formular vor Anreise zum Gardasee nötig

    Zudem muss man seine Einreise nach Italien über ein Online-Formular anmelden. Für Südtirol gibt es ein eigenes Formular. Die Anmeldung muss bei einer Kontrolle digital oder auf Papier nachgewiesen werden.

    So ist die Durchreise vom Allgäu durch Österreich geregelt

    Wer vom Allgäu nach Italien mit dem Auto unterwegs ist, fährt durch Österreich. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich, heißt es beim Auswärtigem Amt. Es sei allerdings mit Verzögerungen an den Grenzen zu rechnen. Transitreisende sind demnach von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.

    Wie sieht es mit der Rückreise vom Gardasee nach Deutschland aus?

    • Vor der Rückreise von Italien nach Deutschland ist keine Anmeldung mehr nötig.
    • Ungeimpfte müssen allerdings bei der Einreise einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen können, der maximal 48 Stunden alt ist

    Diese Regeln gelten fürs Autofahren in Italien

    Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es dem ADAC zufolge keine Einschränkungen. Sobald aber Menschen aus mehreren Haushalten zusammen unterwegs sind, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

    Außerdem müssen die Insassen dann die Abstandregeln beachten, weshalb die Anzahl der Mitfahrer begrenzt ist: Dem italienischen Außenministerium zufolge dürfen in diesen Fällen höchstens zwei Menschen je Sitzreihe mitfahren. Sie müssen auf den Sitzen an der Seite Platz nehmen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.

    Die Maskenpflicht entfällt laut ADAC nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.

    Quellen: ADAC, Auswärtiges Amt, dpa, Handelskammer Bozen

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