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Gericht: Urteil im Lübcke-Prozess fällt erst nächstes Jahr

Mord an Regierungspräsident

Gericht: Urteil im Lübcke-Prozess fällt erst nächstes Jahr

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    Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (2.v.l) und sein Anwalt Mustafa Kaplan im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke.
    Der Hauptangeklagte Stephan Ernst (2.v.l) und sein Anwalt Mustafa Kaplan im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. Foto: Kai Pfaffenbach, dpa

    "Dieser Prozess wird nicht im Dezember zu Ende gehen", schätzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Donnerstag im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den weiteren Verlauf des Verfahrens ein. Nach den Erklärungen des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst zu Fragen der Familie Lübcke habe der Senat viele Fragen und wolle den Angeklagten mit Ungereimtheiten konfrontieren, so der Richter. Er warf dem 47 Jahre alten Deutschen vor, immer wieder "situativ angepasste" Aussagen zu machen.

    Der wegen Mordes angeklagte Ernst soll Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Außerdem ist Ernsts ehemaliger Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.

    In den letzten Momenten vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte der CDU-Politiker nach Angaben des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst keine Chance, sich körperlich zu wehren.

    Ernst ging in seiner Erklärung am Donnerstag auf Fragen der Familie Lübcke ein. Dabei bekräftigte er, dass auch der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. auf der Terrasse von Lübckes Wohnhaus dabei gewesen sei.

    "H. war etwas früher auf der Terrasse als ich, und als ich auf Herrn Lübcke zuging, sah er H. an", sagte Ernst, der seine niedergeschriebenen Angabe immer wieder mit Schniefen und Schluchzen unterbrach. Neue Details zum Tatverlauf gab es dabei kaum. Die Angaben entsprachen der Einlassung Ernsts vor Gericht. Vor der Polizei hatte Ernst unterschiedliche Angaben zum Tatverlauf gemacht.

    Die Witwe und die beiden Söhne des CDU-Politikers treten in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt als Nebenkläger auf. In ihrer Zeugenaussage hatte Irmgard Braun-Lübcke eindringlich an Ernst appelliert, die noch offenen Fragen der Familie zu beantworten und vor allem Auskunft über die letzten Momente im Leben Lübckes zu geben.

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