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Gerichte kippen Beherbergungsverbote - Bayern mit eigenem Kurs

"Mit sofortiger Wirkung"

Gerichte kippen Beherbergungsverbote - Bayern mit eigenem Kurs

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    Umstrittene Beherberungsverbote: Nicht jeder ist dieser Tage in Deutschland in jedem Gasthof willkommen
    Umstrittene Beherberungsverbote: Nicht jeder ist dieser Tage in Deutschland in jedem Gasthof willkommen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks. Kurz darauf strich auch das Saarland das Beherbergungsverbot. Damit entfällt von diesem Freitag an für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer mitteilte.

    Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus - "mit sofortiger Wirkung"

    Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

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    Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut dem Oberverwaltungsgericht in Niedersachen "nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar". Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.

    Beherbergungsverbot: Niedersachsen zog nach

    Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.

    Auch in Baden-Württemberg war das Beherbungsverbot am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof gekippt worden. In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an, dass es ab Samstag das umstrittene Beherbergungsverbot nicht mehr geben wird. Mehrere Bundesländer halten weiter daran fest, darunter Bayern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte nach einer Kabinettssitzung am Donnerstag in München aber an, die Regelung bis nach den Herbstferien regelmäßig zu überprüfen, etwa in Hinblick auf das Urteil in Baden-Württemberg oder im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Risikogebieten und das Vorgehen anderer Bundesländer.

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