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Gottesdienste, Hochzeiten, Beerdigungen: Besuch bald wieder erlaubt

Religion

Gottesdienste, Hochzeiten, Beerdigungen: Besuch bald wieder erlaubt

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    Das Osterfest musste in diesem Jahr ohne Kirchgänger stattfinden. Bald soll aber der Besuch von Gottestdiensten wieder erlaubt sein.
    Das Osterfest musste in diesem Jahr ohne Kirchgänger stattfinden. Bald soll aber der Besuch von Gottestdiensten wieder erlaubt sein. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    In der Corona-Krise wollen Bund und Länder wieder Gottesdienstbesuche erlauben - allerdings müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein. Vorgeschrieben ist dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen und Hygienevorkehrungen.

    Für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen galt in der Corona-Krise ab Mitte März ein Versammlungsverbot. Einzelne Länder haben dies aber bereits gelockert oder dies angekündigt. So finden in Sachsen seit vergangener Woche wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu fünfzehn Besuchern statt. Andere Länder wie Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben ähnliche Schritte für die kommende Woche angekündigt, Hessen schon für diesen Freitag.

    Vor den nun vereinbarten bundesweiten Lockerungen für Gotteshäuser hatte das Bundesinnenministerium mit Kirchen und Religionsgemeinschaften über Hygienekonzepte gesprochen. Eine Übersicht mit Vorsichtsmaßnahmen wurde mit dem Robert Koch-Institut abgestimmt.

    Darin vorgesehen sind Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste im kleinen Kreis. Auf religiöse Ereignisse wie Wallfahrten oder Prozessionen mit vielen Menschen soll verzichtet werden. Menschen mit Krankheitssymptomen sollen zuhause bleiben, Weihwasserbecken werden nicht gefüllt.

    Unter welchen Bedingungen religiöse Feiern wieder stattfinden sollen, haben die Religionsgemeinschaften jeweils für sich ausbuchstabiert. Die Evangelische Kirche in Deutschland plant zunächst Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, um das Infektionsrisiko zu senken. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt bislang leises Singen und besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion.

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