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Haben Bäcker an Allerheiligen in Baden-Württemberg offen?

1. November

Haben Bäcker an Allerheiligen in Baden-Württemberg offen?

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    Deutsche lieben ihr Abendbrot. Der  Brauch, abends kalt zu essen, stammt Kulturwissenschaftlern zufolge aus den 1920er Jahren.
    Deutsche lieben ihr Abendbrot. Der Brauch, abends kalt zu essen, stammt Kulturwissenschaftlern zufolge aus den 1920er Jahren. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Allerheiligen ist ein christlicher Feiertag, bei dem die meisten Arbeitnehmer in Baden-Württemberg frei haben. An dem Feiertag bleiben laut dem Gesetz über die Ladenöffnung auch die meisten Geschäfte geschlossen. Aber gilt das auch für Bäckereien? Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Bäcker in Baden-Württemberg an Allerheiligen.

    Haben Bäcker an Allerheiligen in Baden-Württemberg offen? Diese Gesetze gelten

    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt die Gesetzgebungskompetenz zu den Ladenöffnungszeiten seit dem 1. September 2006 bei den Bundesländern. Das Ladenschlussgesetz des Bundes besteht noch heute, gilt aber mittlerweile nur noch in Bayern. "Der Freistaat hat als einziges Bundesland noch kein eigenes Ladenschluss- beziehungsweise Ladenöffnungsgesetz beschlossen", teilte das BMAS auf Anfrage mit.

    Wann und wie lange die Läden geschlossen bleiben müssen, wurde im "Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg" (LadÖG) festgehalten. Es gilt seit dem 6. März 2007. Da Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag festgehalten ist, müssen die Läden in Baden-Württemberg am 1. November geschlossen bleiben. Aber gilt das auch für Bäckereien?

    Baden-Württemberg: Dürfen Bäckereien an Allerheiligen öffnen?

    In §9 des Gesetzes über die Ladenöffnung in BaWü sind sogenannte "besondere Warengruppen" festgehalten. Dazu zählen folgende Waren: frische Milch, Blumen, Zeitschriften sowie Konditor- und frische Backwaren. Bäckereien dürfen an Allerheiligen in Baden-Württemberg also öffnen, müssen aber bestimmte Regeln einhalten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Bäckereien in Baden-Württemberg dürfen an Allerheiligen maximal drei Stunden öffnen.
    • Von wann bis wann verkauft werden darf, kann der Inhaber selbst festlegen.
    • Inhaber von Bäckereien müssen bei der Öffnung die "Zeit des Hauptgottesdienstes" berücksichtigen.
    • Auf die gesonderten Öffnungszeiten an Allerheiligen muss gut sichtbar hingewiesen werden. Das gilt aber allgemein für abweichende Öffnungszeiten an Feiertagen.

    Obwohl Bäckereien am 1. November trotz Ladenschlussgesetz in Baden-Württemberg öffnen dürfen, heißt es nicht, dass sie auch öffnen müssen. Manche Betriebe bleiben trotzdem geschlossen. 

    Wer nicht auf frische Brötchen an Allerheiligen verzichten möchte, sollte sich sicherheitshalber einige Tage vorher bei der Bäckerei seiner Wahl nach den Öffnungszeiten erkundigen.

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