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Handwerker, Hotelzimmer, Friseur: Wieviel Trinkgeld gebe ich?

Trinkgeld-Regeln

Handwerker, Hotelzimmer, Friseur: Wieviel Trinkgeld gebe ich?

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    Wieviel Trinkgeld gebe ich? Diese Frage stellt sich oft, etwa im Lokal, beim Friseur oder beim Handwerker im Haus. Hier eine Übersicht, was üblich ist.
    Wieviel Trinkgeld gebe ich? Diese Frage stellt sich oft, etwa im Lokal, beim Friseur oder beim Handwerker im Haus. Hier eine Übersicht, was üblich ist. Foto: Sonja Marzoner

    Trinkgeld gehört zum Alltag, etwa beim Restaurantbesuch, beim Friseur, beim Lieferdienst oder wenn der Handwerker im Haus ist. Aber wie viel Trinkgeld ist üblich? Darf ich Beamten Trinkgeld geben? Und was ist mit Müllabfuhr, Postbote oder Zeitungszusteller? Hier ein Überblick zu Trinkgeld in Deutschland.

    Wann gebe ich Trinkgeld?

    Trinkgeld ist in Deutschland grundsätzlich eine freiwillige Belohnung für gute Leistungen oder zufriedenstellenden Service am Kunden. "Einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es nicht", sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Das heißt konkret: Je zufriedener man mit einer erhaltenen Leistung ist, desto eher kann man das Unternehmen beziehungsweise den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin auch mit einem kleinen Obolus belohnen.

    Darf ich jedem Menschen Trinkgeld geben?

    Nein. Denn bestimmte Berufsgruppen dürfen gar kein Trinkgeld annehmen.

    Wer darf kein Trinkgeld annehmen?

    Zu diesen Personen gehören unter anderem Beamtinnen und Beamte, der Postbote oder die Schaffnerin. Im Allgemeinen gilt, dass Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen kein Bargeld über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus entgegennehmen sollen, betont Bueb. Kleine Sachgeschenke sind im Rahmen bestimmter Wertgrenzen aber okay.

    Für das Restaurant um die Ecke, den Friseur oder Lieferdienste gelten keine Einschränkungen. Hier liegt das "Ob" und die Höhe des Trinkgelds im Ermessen der Kundschaft.

    Wieviel Geld gebe ich beim Friseur und im Lokal?

    Bei klassischen Dienstleistern wie beim Friseur oder im Restaurant hätten sich fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld eingebürgert, sagt Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft. Kaiser betont aber auch, dass das Trinkgeld stark vom persönlichen Verhältnis zum Dienstleister abhängt. Neben Friseuren und der Gastrobranche gelten die Richtwerte auch bei Masseuren und Kosmetikerinnen.

    Wer zwar mit der Leistung an sich zufrieden ist, aber am Service etwas auszusetzen hatte, sollte nach Einschätzung der Deutschen-Knigge-Gesellschaft nicht direkt auf das Trinkgeld verzichten. Besser sei, so Kaiser, dem Personal eine zweite Chance zu geben. Denn nicht immer tragen die Mitarbeiter die Schuld an schlechtem Service.

    Wieviele Trinkgeld gebe ich im Hotel oder beim Lieferdienst?

    Im Hotel, etwa bei Inanspruchnahme des Concierges, haben sich für das Trinkgeld eher pauschale Sätze etabliert. Linda Kaiser zufolge sind beispielsweise beim Room Service ein bis zwei Euro pro Lieferung üblich. Sind Sie als Gast hingegen besonders zufrieden, oder überzeugt das Hotel durch überdurchschnittlich guten Service, kann es auch mehr sein.

    Auch der Reinigungsdienst im Hotelzimmer macht häufig sehr gute Arbeit. Wer sich dafür erkenntlich zeigen möchte, kann sich mit 1 bis 2 Euro pro Übernachtung bedanken, bei Kurz- und Wochenendtrips sollten mindestens 5 Euro drin sein. Das Geld legt man am besten auf das Kopfkissen oder auf den Tisch im Hotelzimmer.

    Auch bei Lieferdiensten kann natürlich Trinkgeld gegeben werden. "Trinkgeld hat immer etwas mit Respekt vor guter Arbeit zu tun", sagt Simone Bueb. Musste der Fahrer etwa 20 Minuten im strömenden Regen mit dem Rad zu Ihrer Wohnung fahren oder sich bis in den fünften Stock schleppen, kann man mit gutem Gewissen ein höheres Trinkgeld geben. Das gilt einmal mehr, wenn der Dienstleister freundlich und zuvorkommend ist.

    Bekommen Handwerker Trinkgeld?

    Bei handwerklichen Leistungen ist Trinkgeld eher unüblich. Kaiser betont aber, dass an die Stelle von reinem Bargeld kleine Aufmerksamkeiten wie Brotzeit, Mittagessen oder Kaffee treten können. Die Knigge-Gesellschaft empfiehlt, sich vor Arbeitsbeginn kurz nach den persönlichen Wünschen zu erkundigen. So stellen Verbraucherinnen und Verbraucher sicher, dem Dienstleister tatsächlich einen Mehrwert zu bieten. Klar ist aber auch, dass es hier - wie so oft beim Trinkgeld - keine pauschale Verhaltensregel gibt.

    Bekommen Postboten und Müllabfuhr Trinkgeld?

    Auch Brief- und Paketzusteller sowie Mitarbeiter der Müllabfuhr freuen sich über eine kleine Aufmerksamkeit. Üblich ist hier laut Linda Kaiser eine Gabe zum Jahresende, etwa um Weihnachten. Brotzeit, Kuchen, Snacks, Kaffee oder klassischerweise Plätzchen böten sich hier aber auch an.

    Wichtig: Verbraucher sollten sich bei öffentlichen Unternehmen - dazu gehören meist die Müllabfuhren, aber auch die Deutsche Post - immer über die individuellen Wertgrenzen erkundigen. Private Dienstleister wie DPD und Hermes kennen in der Regel keine Beschränkungen für die Annahme von Geschenken, so Verbraucherschützerin Bueb.

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