Was bedeutet die Homeoffice-Pflicht?
Die am Dienstag beschlossene Homeoffice-Pflicht "light" per Corona-Arbeitsschutzverordnung verfolgt das Ziel, Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin - etwa in Bus oder Bahn - zu verhindern. Nach dem Willen von Angela Merkel und den Ministerpräsidenten müssen Arbeitgeber Homeoffice nun überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärt, was die Homeoffice-Verordnung für Arbeitgeber im Detail bedeutet:
- Arbeitgeber müssen nun rechtlich verbindlich prüfen, in welchen Fällen Homeoffice möglich ist. Dies müssen sie ihren Beschäftigten dann anbieten.
- In erster Linie zielt die Verordnung auf Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten ab. Diese sollen künfig im Homeoffice erledigt werden, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zur Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist".
Ab wann gilt die Homeoffice-Pflicht?
Laut Arbeitsminister Heil tritt die gestern beschlossene Homeoffice-Verordnung spätestens am 27. Januar in Kraft und soll vorerst nur einige Wochen gültig sein. Aktuell ist sie bis zum 15. März befristet.
Homeoffice-Verordnung: Was sind "zwingende betriebsbedingte Gründe", die einer Homeoffice-Tätigkeit entgegenstehen können?
Juristen befürchten schon jetzt: Die Frage, was im Detail ein "zwingender betrieblicher Grund" ist, wird bald die Arbeitsgerichte beschäftigen. Klar ist aber: Der Grund, Homeoffice zu verweigern, muss vom Arbeitgeber künftig präzise benannt und für den jeweiligen Arbeitsplatz spezifisch sein.
- Ein spezifischer Grund könnte etwa lauten, dass betriebliche Software wegen mangelnder Lizenzen oder ähnlichen Gründen nicht auf privaten Rechnern installiert werden könne.
- Nicht spezifisch genug und deshalb wohl künftig nicht mehr ausreichend: komplizierterte Kommunikation im Homeoffice, Konferenz-Vorlieben des Chefs, Teambuilding-Gedanke - dies sind nach Ansicht von Arbeitsrechtlern keine arbeitsspezifischen Gründe, um Homeoffice zu verweigern.
Wie wird die Homeoffice-Pflicht kontrolliert?
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) sprach im ARD-"Morgenmagazin" am Mittwoch davon, dass es "nur ganz selten" zu Kontrollen oder Sanktionen bei der Einhaltung der Homeoffice-Regelungen kommen soll. Er wolle kein "bürokratisches Gebilde", sodern flexible Regelungen im Interesse der Betriebe und Arbeitnehmer. Arbeitsminister Heil warnte die Arbeitgeber jedoch davor, sich Homeoffice-Lösungen gegenüber willkürlich zu verschließen.
Im "Zweifelsfall" würden die Arbeitsschutzbehörden tätig werden - was bedeuten dürfte: Kontrollen der Homeoffice-Verordnung finden erst nach entsprechenden Hinweisen an das zuständige Amt statt. Dann aber kann es - wenn die Beschwerde begründet ist - teuer werden, im äußerten Fall können die Behörden den Betrieb sogar schließen (Sehen Sie hier die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte für die Region).
Homeoffice-Pflicht: Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten?
Arbeitsminister Heil riet Arbeitnehmern am Mittwoch, dass sie zunächst mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten. Im Zweifelsfall können sie auch den Betriebsrat einbeziehen und sich im "äußeren Konfliktfall" an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden. Vor solch einem drastischen letzten Schritt sollte aber in jedem Fall noch mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Keine gute Lösung für Beschäftige ist: einfach Zuhause zu bleiben. Wer sich im Betrieb nicht ausreichend geschützt fühlt oder Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hat, muss zuerst mit seinem Arbeitgeber darüber sprechen.
Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer können nicht ins Homeoffice "verbannt" werden. Wer nicht von Zuhause aus arbeiten kann - etwa wegen der Kinder oder weil keine technische Ausrüstung oder ein ensprechender Raum vorhanden sind - kann nicht gezwungen werden. Allerdings gilt auch hier der Appell der Bundesregierung, die Möglichkeit in den nächsten Wochen wahrzunehmen (Lesen Sie dazu: So soll sich Homeoffice steuerlich lohnen).
Welche Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz müssen eingeführt werden, wenn kein Homeoffice möglich ist?
Die Beschlussvorlage von Bundesarbeitsminister Heil sieht vor, dass Arbeitgeber an Präsenz-Arbeitsplätzen weitere Schutzstandards einführen müssen. Dazu zählen unter anderem:
- Die Belegung von Räumen soll reduziert werden.
- Ist dies nicht möglich oder sind keine ausreichende Abstände einzuhalten, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung stellen.
- Vorgesehen sind Regelungen zu Solo-Mittagspausen und Trennwänden in Büros und Produktionsstätten.
- Flexible Arbeitszeiten, die vor allem Dienstbeginn und -ende entzerren und so für weniger Stoßzeiten im öffentlichen Personennahverkehr sorgen sollen.