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Immobilien: Eigentümerin scheitert mit Klage gegen Grundsteuergesetz

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Eigentümerin scheitert mit Klage gegen Grundsteuergesetz

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    Die hessischen Regelungen zur neuen Grundsteuer sind verfassungsgemäß. (Symbolbild)
    Die hessischen Regelungen zur neuen Grundsteuer sind verfassungsgemäß. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa

    Die gesetzliche Neuregelung des Landes zur hessischen Grundsteuer ist verfassungsgemäß. Das Hessische Finanzgericht in Kassel wies die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, deren Grundstück mit einem Zweifamilienhaus bebaut ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung sei eine Revision beim Bundesfinanzhof möglich, ergänzte das Finanzgericht.

    Hessens Finanzminister Alexander Lorz (CDU) begrüßte das Urteil. Es sei auch für die Städte und Gemeinden eine sehr positive Nachricht. «Es erhöht die Rechtssicherheit und entkräftet die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel in erster Instanz», sagte Lorz. Städte und Gemeinden könnten sich daher auf verlässliche Einnahmen aus der Grundsteuer von jährlich über einer Milliarde Euro stützen.

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Grundsteuer bundesweit reformiert werden müssen. Dafür wurden die Messbeträge neu ermittelt, Grundstücks- und Immobilieneigentümer mussten Steuererklärungen mit etlichen Informationen abgeben. Das neue hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf den Messbetrag auswirkt.

    Aus dem Urteil des Finanzgerichts geht unter anderem hervor, dass diese typisierende Annahme des Gesetzgebers «je größer Grundstück und Gebäude und je besser die Lage in der Kommune, desto höher die Grundsteuer» zulässig ist. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Messbetrag und dem Hebesatz. Der Hebesatz wird von den Kommunen angesetzt.

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