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Innere Sicherheit: Vier Kommunen bewerben sich um Landesförderung fürs Feiern

Innere Sicherheit

Vier Kommunen bewerben sich um Landesförderung fürs Feiern

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    Hessens Innenminister will Kommunen beim Feiern unterstützen. (Archivbild)
    Hessens Innenminister will Kommunen beim Feiern unterstützen. (Archivbild) Foto: Helmut Fricke/dpa

    Für den neuen Fördertopf des Landes Hessen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei Volksfesten gibt es bislang einen formalen Antrag. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, dass sich Hadamar, Elz, Dornburg und Elbtal gemeinsam beworben hätten. Dem Quartett aus dem Landkreis Limburg-Weilburg winken 100.000 Euro für Sicherheitsvorkehrungen beim Feiern.

    Mit Blick auf die Absage von Festen wegen hoher Kosten für die Sicherheit stellt das Land unter anderem eine Million Euro bereit. Es gebe bereits 80 Anfragen interessierter Kommunen, sagte Poseck. Er ergänzte, dass bei hohem Interesse noch weitere 500.000 Euro für das Förderprogramm reserviert seien.

    Kommunen sollen sich bei Anschaffungen zusammentun

    Voraussetzung für die Überweisung der Fördermittel ist, dass Kommunen in Sicherheitsfragen zusammenarbeiteten. «Feste finden in der Regel nicht zeitgleich statt, sodass beispielsweise Sperren von verschiedenen Kommunen genutzt werden können», erläuterte der Minister.

    In diesem Jahr fallen in Hessen einige Veranstaltungen aus oder werden zum letzten Mal gefeiert. Das hat teils mit gestiegenen Ausgaben und Auflagen zu tun. Unter anderem war in Marburg das Kirschblütenfest abgesagt worden.

    Gründe für Absagen teils vielfältig

    «Erfreulicherweise finden die meisten Veranstaltungen weiterhin statt; nur sehr wenige mussten abgesagt werden», sagte Poseck. «Die Gründe waren dabei vielschichtig. Zum Teil waren steigende Preise für Technik und Logistik die Gründe für den Ausfall, andere fanden aus Sicherheitsgründen nicht statt.»

    Der Minister verwies auf einen neuen Erlass für die Polizei, der für mehr Handlungssicherheit vor Ort sorge. So sei etwa bei kleineren Festen künftig kein Zufahrtsschutz mehr nötig, sofern keine konkrete Gefährdung vorliege.

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