An hessischen Sozialgerichten sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in erster Instanz insgesamt 184 Klagen auf Entschädigung von Impfschäden eingegangen. Bislang sei eine Klage vor einem hessischen Sozialgericht erfolgreich gewesen, sagte die Sprecherin des Landessozialgerichts, Jutta Mauer, bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Darmstadt.
Da Berufung eingelegt worden sei, sei der Fall nun beim Landessozialgericht anhängig – ebenso wie eine Klage, die in erster Instanz nicht erfolgreich war. 13 der 184 Klagen seien zurückgenommen worden, 6 andere rechtskräftig abgewiesen worden.
Die Klagen richten sich nicht etwa gegen Impfstoffhersteller, sondern gegen den Staat wegen Impfempfehlungen. Wer einen Impfschaden vermutet, kann einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Gibt es über deren Entscheidung Uneinigkeit, landet der Fall unter Umständen vor Gericht.
Historisch wenige anhängige Verfahren
Zur Jahresbilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit:
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