Hessens höchstes Gericht will an diesem Mittwoch (11. Juni) über die AfD-Verfassungsklage zum Corona-Untersuchungsausschuss verhandeln. Dafür sind laut dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden mehrere Stunden vorgesehen. Das Urteil wird erst in einigen Wochen oder wenigen Monaten erwartet (Az. P. St. 2974).
Der Wiesbadener Landtag hat bereits vor einem Jahr seinen Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Bislang hat er aber nicht seine inhaltliche Arbeit aufgenommen.
7 statt 43 Themen
Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer Ansicht alleine mit der Landesverfassung vereinbar sind.
Die AfD-Fraktion reichte Ende 2024 Verfassungsklage dagegen ein - die Hessinnen und Hessen hätten ein Anrecht auf umfassende Aufklärung der einstigen Corona-Politik. Auch bei der Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses strebt die Oppositionsfraktion Änderungen zu ihren Gunsten an.
Akten mit Tausenden Seiten
Zuerst hatte die AfD auch etwa Lockdowns, Impfungen und Maskenpflichten zum Thema machen wollen. Die übrigen Fraktionen kritisierten jedoch, das fasse die Untersuchungsthemen zu weit und beziehe auch Bundesbehörden ein, für die der hessische Landtag nicht zuständig sei.
Im April 2025 einigte sich der Corona-Untersuchungsausschuss auf die Anforderung vieler Akten mit insgesamt mehreren tausend Seiten von zahlreichen Landesministerien. Zudem beschloss er die Ladung von mehr als einem Dutzend Sachverständigen, darunter bekannte Virologen sowie Experten von Forschungsinstituten.
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