Weil die Labore wegen der vielen anfallenden PCR-Tests überfordert sind, sollen die PCR-Tests zunächst priorisierten Gruppen vorbehalten werden. Am Montagnachmittag treffen sich Bund und Länder, um über das weitere Vorgehen in der Coronapandemie zu beraten. In der Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt, geht es auch um die PCR-Tests. Demnach sollen künftig nur noch Menschen mit einem PCR-Test getestet werden, deren Risiko bei einer Infektion besonders hoch ist. Das gilt vor allem für Risikopatienten und für Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
PCR-Tests nur noch für Risikopatienten und Gesundheitssektor
Im Beschlussentwurf heißt es: "Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden“. Und weiter: "Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.“
Bisher war es für den Nachweis des Coronavirus notwendig, das positive Ergebnis eines Schnelltests mit einem PCR-Test zu bestätigen. Nur dann konnte man sich nach überstandener Infektion den Genesenenschein holen. Die PCR-Tests gelten als besonders zuverlässig. Sie sind aber auch am teuersten und am aufwendigsten, weil sie nur von Fachpersonal durchgeführt werden dürfen und im Labor ausgewertet werden müssen. Schon jetzt warten PCR-Getestete teilweise mehrere Tage, bis sie ihr Ergebnis vom Labor erhalten.
Kein PCR-Test mehr: Wie bekomme ich nun meinen Genesenenschein?
Das Testverfahren, um einen Genesenenschein zu erhalten, ändert sich jetzt: Wenn ein Antigentest positiv ausfällt, braucht es keine zusätzliche Bestätigung durch einen PCR-Test. Stattdessen sollen sich mutmaßlich Infizierte von Fachleuten mit einem zweiten Antigentest erneut testen lassen. Am besten mit einem Test eines anderen Herstellers.
Was macht man nun, wenn man eine Warnung duch die Corona-Warn-App bekommen hat? Dann soll künftig anstatt eines PCR-Tests ebenfalls ein zweiter Antigen-Schnelltest angewandt werden. Achtung: Selbsttests gelten nicht.