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Komische Corona-Regeln in Deutschland: Von Bärten und Bordellen

Corona-Regeln

Ohne Bart in die Uni: Das sind die kuriosesten Corona-Regeln

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    Die Corona-Regeln dominieren den Alltag. Da sind auch einige seltsame Verordnungen  dabei.
    Die Corona-Regeln dominieren den Alltag. Da sind auch einige seltsame Verordnungen dabei. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Verweil-Verbote, Sperrstunden und Personenbeschränkungen: In der Pandemie gab und gibt es viele Regeln zu beachten und zu befolgen. Was eigentlich helfen soll, die Bevölkerung vor dem Corona-Virus zu schützen, nimmt manchmal seltsame Ausprägungen an. Die kuriostesten Corona-Regeln haben wir hier zusammengetragen.

    Mecklenburg-Vorpommern: Vollbart bitte ab an der Uni Greifswald

    In Mecklenburg-Vorpommern sollen Medizin-Studenten auf ihren Vollbart verzichten. Denn damit könne die FFP2-Maske nicht richtig auf dem Gesicht sitzen. Wie der Nordkurier berichtete, informierte der Krisenstab der Universität die Studenten in einer E-Mail. Darin heißt es: "Bitte passen Sie ihre Rasur umgehend hygienekonform (...) an”. Und die Unversität lieferte gleich eine Infografik mit, auf sie verbotenen und geduldete Bärte zeigte. Kleiner Trost: Oberlippenbärte werden in jeder Form akzeptiert. Und Backenbärte sind laut Grafik auch erlaubt. Na dann, adé Vollbart - Zeit für einen neuen Look.

    Berliner Bordell-Verordnung: Sex mit Abstandsregeln erlaubt

    Während in Bayern die Bordelle gar nicht öffnen dürfen, hat die Hauptstadt einen anderen Weg eingeschlagen. „Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur im 2G-Modell mit zusätzlichen Vorgaben angeboten und in Anspruch genommen werden“, heißt es in der Berliner Verordnung. Ein Besuch ist nur mit Terminvereinbarung möglich. Sowohl für Kundinnen und Kunden, als auch für dienstleistende Personen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Und damit die Krankheitserreger auch ja nicht verbreitet werden, sind "gesichtsnahe Praktiken nicht gestattet."

    Sachsen: Gruppen-Wanderung ist nicht erlaubt - Politische "Spaziergänge" schon

    Gehst du noch wandern oder spazierst du schon? In Sachsen musste ein Verein seine traditionelle Winterwanderung absagen. Wie die Sächsische Zeitung berichtete, wollte der Verschönerungsverein in der Kleinstadt Waldheim mit 50 Personen zum Wandern aufbrechen. Voraussetzung: Die 2G-Plus Regel.

    Das waren dem Landratsamt allerdings zu viele Teilnehmer und sie stoppten das Vorhaben. Wäre die Wanderung ein "Corona-Spaziergang", sei dieser Ausflug möglich gewesen. Denn "Versammlungen sind besonders grundrechtlich geschützt und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie", erklärte das sächsische Sozialministerium der sächsischen Zeitung. "Bei der Abwägung mit Infektionsschutzbelangen muss dies besonders berücksichtigt werden. Daher gelten hier andere Corona-Schutzmaßnahmen.“

    Auch im Profi-Sport gelten andere Hygiene-Gesetze, vielleicht hätte der Verein seine Wanderung in ein Fußballstadion verlegen sollen. Dort gibt es eine Kapazitätsgrenze von 25 Prozent in den Stadien. Wie wäre es dieses Jahr mit einer Winter-Tribünen-Wanderung?

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