Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Kriegsverbrechen: Nach Folterprozess: Syrischer Arzt legt Revision ein

Kriegsverbrechen

Nach Folterprozess: Syrischer Arzt legt Revision ein

    • |
    • |
    • |
    Der verurteilte Arzt hat Revision eingelegt. (Archivfoto)
    Der verurteilte Arzt hat Revision eingelegt. (Archivfoto) Foto: Boris Roessler/dpa

    Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Arzt Alaa M. hat gegen das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) Revision eingelegt. Bis sich der Bundesgerichtshof mit der Revision beschäftigen kann, wird es laut Auskunft einer OLG-Sprecherin länger dauern. Zunächst habe der zuständige Strafsenat im OLG bis April 2026 Zeit, das Urteil zu schreiben. Erst dann müssten die Rechtsanwälte von Alaa M. ihre Revision begründen.

    Der 40-jährige Mediziner war in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil er in seiner syrischen Heimat gefoltert und getötet hatte. Gegen ihn wurde das höchste Strafmaß verhängt: lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung.

    Der Prozess im OLG hatte fast dreieinhalb Jahre gedauert, der Arzt bestritt jegliche Schuld. Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen als Orthopäde gearbeitet.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden