Der Stromanbieter kündigt den Vertrag? Der Gasanbieter stellt die Lieferung ein? Beides erleben Kunden in den vergangenen Wochen zuhauf.
Der Grund sind die massiv gestiegenen Preise für Strom und Gas. Gerade Billiganbieter, die auf dem Markt kurzfristig einkaufen, können damit ihre versprochene Tarife nicht mehr einhalten, kündigen deshalb ihren Kunden den Vertrag, oder gehen sogar ganz in Insolvenz. So hatte etwa der Anbieter Stromio vor Weihnachten all seine Stromlieferverträge für die Marken "Stromio" und "Grünwelt Energie" gekündigt.
- Was tun, wenn mein Gasanbieter oder Stromanbieter den Vertrag kündigt?
- Stehe ich dann ohne Gas und Strom da?
- Kann ich der Kündigung widersprechen?
- Gibt es einen Musterbrief zum Download?
Die wichtigsten Infos.
Mein Stromanbieter oder Gasanbieter hat den Lieferungs-Vertrag gekündigt. Stehe ich jetzt ohne Energie da?
Nein. Trotz Belieferungseinstellung stehen Sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas da. Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie dann automatisch in die Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers fallen. Häufig sind das die Stadtwerke. Das Problem: Diese Grundversorgung ist unter Umständen deutlich teurer als ein Billiganbieter. Lesen Sie auch: Tausende Kunden landen nach Pleitewelle bei Allgäustrom in der Grundversorgung
Muss ich die Kündigung durch meinen Versorger akzeptieren?
Nein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz müssen Kunden, deren laufender Vertrag gekündigt wurde, keine Preiserhöhungen akzeptieren. "Der Versorger, der die Kündigung ausspricht, der begeht aus unserer Sicht einen Vertragsbruch", sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin.
Was sollte ich tun, wenn Stromversorger oder Gasversorger den Vertrag kündigt?
Die Verbraucherzentralen empfehlen für diesen Fall folgende Vorgehensweise:
- Teilen Sie Ihrem alten Anbieter mit, dass Sie die Kündigung und die Belieferungseinstellung für nicht zulässig halten. Teilen Sie ebenfalls mit, dass Sie sich die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen einer Vertragspflichtverletzung vorbehalten.
- Vergleichen Sie die Preise mit den Preisen, die der Grundversorger für die Belieferung fordert und wechseln Sie in einen günstigeren Tarif.
- Wenn Sie Ihren Schaden beziffern können, legen Sie ihn genau dar und fordern Sie von Ihrem alten Anbieter den Ausgleich des Schadens.
Mir wurde nach einem Jahr Belieferung ein Bonus versprochen. Kann ich den trotz vorzeitiger Kündigung einfordern?
Ja, sagen die Verbraucherzentralen. Wenn der Versorger den Vertrag einseitig kündigt, geht auch das: "Auch ein vereinbarter Bonus, der eine bestimmte Belieferungszeit voraussetzt, die aufgrund einer Belieferungseinstellung nicht erreicht wird und aufgrund dessen nicht ausgezahlt wird, stellt einen Schaden dar."
Widerspruch gegen Kündigung der Gaslieferung oder Stromlieferung: Gibt es einen Musterbrief?
Die Verbraucherzentralen haben für diesen Fall einen Musterbrief entwickelt. Diesen gibt es hier zum Download.
Ich bin in der Grundversorgung gelandet. Kann ich diese kündigen und den Anbieter wechseln?
Ja. Umgehend nach Belieferungseinstellung und Versorgung durch den Grundversorger sollten Sie in einen günstigeren Tarif wechseln. Diese finden Sie bei Vergleichsportalen im Internet, etwa Verivox.de oder Check24.
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