Im Streit zwischen einer Ex-Justiziarin und dem Erzbistum Köln hat das Arbeitsgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung der Frau wegen eines mitgenommenen Bürostuhls geäußert. Das Gericht habe diesbezüglich "erhebliche Bedenken", sagte der Richter Hans-Stephan Decker am Dienstag in einer Verhandlung. Natürlich könne ein Arbeitnehmer nicht einfach Bürostühle oder andere Arbeitsmittel mit nach Hause nehmen. Aber im konkreten Fall, der sich relativ kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie ereignet habe, müsse man berücksichtigen, dass es Situationen gegeben habe, in denen mehr zu Hause gearbeitet werden sollte. Kaum ein Homeoffice sei damals jedoch richtig eingerichtet gewesen.
Die frühere Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki klagt in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Unter anderem hatte sie eine Kündigung erhalten, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen hatte. In einer Verhandlung im vergangenen Jahr hatte der Anwalt des Erzbistums betont, bei dem Stuhl gehe es um einen "Gegenstand von durchaus erheblichem Wert" - die Mitnahme sei "illegal" gewesen. Zudem geht es in dem Fall um eine Ruhestandsverfügung wegen Dienstunfähigkeit.
Gericht zieht sich zur Beratung zurück
Das Gericht zog sich am Dienstag zunächst zu weiteren Beratungen zurück. Ob am selben Tag ein Urteil gesprochen werden könnte, war zunächst unklar.
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