Der Fall einer erwürgten Frau lässt im Prozess am Frankfurter Landgericht Fragen offen: Warum soll ihr Freund sie am Mittag des 2. Februar 2024 getötet haben? «Wir haben nicht feststellen können, warum es passiert ist», sagte die Staatsanwältin nach dem Ende der Beweisaufnahme in ihrem Plädoyer. Sie forderte ebenso wie der Rechtsanwalt der Tochter der Getöteten eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags.
Der Rechtsanwalt des 66-Jährigen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren. Die Schwurgerichtskammer will am Donnerstag (14.30 Uhr) ihr Urteil verkünden.
Nach der Tat in der Frankfurter Wohnung der Frau soll der Deutsche die Leiche in das Schlafzimmer geschleift, dort aufgebahrt und mit Decken umwickelt haben. Gegen den in den folgenden Wochen zunehmenden Verwesungsgeruch half er sich laut Staatsanwältin mit Raum- und Desinfektionsspray, zudem habe er die Zimmertür abgeklebt. Mit den Angehörigen und Freunden der Frau kommunizierte er demnach über deren Handy und vermittelte so den Eindruck, sie lebe noch. Mehrere Wochen nach der Tat rief die Tochter der Getöteten die Polizei. Beamte fanden die Leiche.
Erinnerungslücken?
In dem Prozess verwies der unter anderem wegen Exhibitionismus, sexueller Nötigung und Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte auf Erinnerungslücken. Er nannte weder den Ablauf der Tat noch ein Motiv. «Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun», sagte er leise am Ende der Verhandlung.
Bereits 1980 drückte der heute 66-Jährige einer Prostituierten kurzzeitig den Hals zu. 1988 drang er in ein Haus ein und würgte ein ihm unbekanntes elfjähriges Mädchen. Dann ließ von ihr ab, entschuldigte sich und lief davon. Ein Gericht ließ ihn daraufhin für einige Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen, da er «eine Gefahr für die Allgemeinheit» sei, wie es in dem Urteil hieß. Es müsse damit gerechnet werden, dass er das nächste Mal nicht mit dem Würgen aufhöre und sein Opfer umbringe.
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