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Landgericht weist Klage gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden ab

Corona

Landgericht weist Klage gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden ab

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    Eine Frau verklagte Biontech auf 150.000 Euro, weil ihr die Corona-Impfung gesundheitlich geschadet habe. Doch das Landgericht Frankfurt wies ihre Klage ab.
    Eine Frau verklagte Biontech auf 150.000 Euro, weil ihr die Corona-Impfung gesundheitlich geschadet habe. Doch das Landgericht Frankfurt wies ihre Klage ab. Foto: Dpa / Nicolas Armer

    Das Landgericht Frankfurt hat eine Schadensersatzklage gegen die Firma Biontech wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Entscheisdung ist noch nicht rechtskräftig.

    Geklagt hatte eine Frau, die sich im März, April und November 2021 gegen das Corona-Virus impfen ließ. Sie bekam dabei das von Biontech entwickelten Vakzin Comirnaty. Der Impfstoff war nach einer Prüfung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission bedingt zugelassen worden.

    In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main behauptete die Klägerin, sie habe in den Wochen unmittelbar nach der ersten Impfung starke Migräneattacken gehabt. Durch den Impfstoff leide sie bis heute an einer akuten Herzerkrankung, an Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Sie forderte deshalb von Biontech ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro.

    Mit Urteil vom heutigen Tage hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Klage abgewiesen. „Ein Anspruch der Klägerin scheitert bereits daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist“, erklärten die Richterinnen und Richter.

    Da bei der ersten Zulassung des Vakzins die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen sei, könne sich eine Haftung nach der Regelung des § 84 Arzneimittelgesetz nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Derartige negative Risiken seien nachträglich jedoch nicht bekannt geworden.

    „Die Sicherheit des bei der Klägerin verabreichten Impfstoffes wurde zuletzt Ende August 2023 im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virus-Variante durch die EMA bestätigt. Der angepasste Impfstoff wurde mit Wirkung vom 1.9.2023 von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen. Damit wurde bindend festgestellt, dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist“, erklärte die Kammer in ihrem Urteil. Und weiter: „Schädliche Wirkungen müssen zwar nicht bewiesen werden. Bloße Spekulationen genügen aber nicht.“

    Gericht weist Klage gegen Biontech ab

    Außerdem müsse der Geschädigte bei einer Haftung nach dem Arzneimittelgesetz im Einzelnen darlegen, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und dem Schaden bestehe. Das habe die Klägerin nicht ausreichend getan. Insbesondere habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe. „Aussagekräftige Krankenunterlagen liegen nicht vor. Untersuchungsberichte zu dem gesundheitlichen Zustand der Klägerin vor der Impfung fehlen gänzlich“, stellten die Richterinnen und Richter fest.

    Das Urteil (Aktenzeichen: 2-12 O 264/22) ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

    In Bayern sind bis Ende 2023 bei 125 Menschen dauerhafte Gesundheitsschäden nach der Corona-Impfung anerkannt worden. Zudem waren 151 Klageverfahren vor den Sozialgerichten gegen den Freistaat Bayern anhängig, mit denen sich Betroffene gegen einen abgelehnten Bescheid wehren. Das hatte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit Stand vom 20. Dezember 2023 zusammengetragen. In den Verfahren vor den Sozialkammern geht es um staatliche Versorgungsleistungen. Dort seien 12 Klagen zurückgenommen worden, in 5 Fällen seien Klagen vom Gericht abgewiesen worden.

    Seit Start der Impfkampagne wurden im Freistaat bis Ende 2023 nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) knapp 29,5 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht.

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