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Lebenslange Haft: Höchststrafe für Mörder von Walter Lübcke

Mordfall in Nordhessen

Urteil verkündet: Höchststrafe für Mörder von Walter Lübcke

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    44 Tage dauerte der Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst soll ihn wegen eines rechtsextremen Motivs erschossen haben.
    44 Tage dauerte der Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst soll ihn wegen eines rechtsextremen Motivs erschossen haben. Foto: Swen Pförtner, dpa

    Aktualisiert um 10.30 Uhr - Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellten bei der Urteilsverkündung zum Mordfall am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

    Regierungspräsident war für die Aufnahme von Flüchtlingen

    Der damals 65 Jahre alte Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 mit einem Kopfschuss auf seiner Terrasse im Kreis Kassel (Nordhessen) von Stephan Ernst getötet worden. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv.

    Lübcke hatte sich 2015 bei einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen - bei der Versammlung ging es damals um die Erstaufnahme-Unterkunft des Landes Hessen in einem ehemaligen Gartenmarkt. Mehrfach soll der Regierungspräsident durch Störrufe in seinem Vortrag unterbrochen worden sein. Die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA), die Zeitung in Kassel, berichtete danach, dass die Störrufe von Besuchern kamen, "die der rechtspopulistischen Pegida zuzuordnen sind und sich für gezielte Provokationen im Saal verteilt hatten". Sie sollen bewusst Ängste gegenüber Flüchtlingen geschürt haben. Als Reaktion äußerte Lübcke: "Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen." Er betonte in einem Interview mit der HNA danach, dass er bei seiner Aussage bleibe.

    Mit dieser Aussage war Lübcke zu einer Hassfigur der extremen Rechten geworden. Der CDU-Politiker wurde vor seinem Tod Opfer von Hass und Hetze im Netz, auch nach der Tat machten ihn Rechte zum Feindbild. Gegen die unzähligen Hasskommentare im Internet gingen die Fahnder vor - auch im Allgäu.

    Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess: Stephan Ernst.
    Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess: Stephan Ernst. Foto: Boris Roessler/dpa

    Mitangeklagter Markus H. zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

    Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

    Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

    Der Lübcke-Prozess in Zahlen

    Der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war nicht der längste Strafprozess der vergangenen Jahre, erhielt aber sehr viel Aufmerksamkeit. Einige Zahlen zum Prozess:

    • Verhandlungstage (einschließlich der Urteilsverkündung am Donnerstag): 45
    • Richter: 5 plus 2 Ersatzrichterinnen
    • Zeugen: 53
    • Sachverständige: 9
    • Aktenordner: Etwa 260. Seit Prozessbeginn sind rund 20 dazu gekommen.
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