Nach dem Karlsruher Urteil zur Corona-Notbremse haben die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) Beratungen mit den Ländern über mögliche Konsequenzen aufgenommen. Auf der Tagesordnung der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stand am Dienstag die Diskussion über die am Vormittag verkündeten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Zudem sollte über den von Scholz angekündigten neuen Krisenstab unter Führung eines Generals sowie über die aktuelle Lage angesichts der drohenden Überlastung der Kliniken und der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Virus gesprochen werden.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Karlsruhe wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch "überragend wichtige Gemeinwohlbelange" gerechtfertigt gewesen, teilte das Gericht mit. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)
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