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Mexikanisches Gericht: Totales Abtreibungsverbot verfassungswidrig

Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit

Mexikanisches Gericht: Totales Abtreibungsverbot verfassungswidrig

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    Demonstrantinnen bilden im September 2020 während einer Demonstration für ein Recht auf Abtreibung in Mexiko-Stadt eine menschliche Barriere.
    Demonstrantinnen bilden im September 2020 während einer Demonstration für ein Recht auf Abtreibung in Mexiko-Stadt eine menschliche Barriere. Foto: Jacky Muniello, dpa (Archivbild)

    Mexikos Oberster Gerichtshof hat ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Zehn Richter entschieden am Dienstag in Mexiko-Stadt einstimmig, dass beim Schutz des Fötus das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit nicht missachtet werden darf, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung bezog sich auf das Abtreibungsverbot im nördlichen Bundesstaat Coahuila, mit dem sich das Gericht befasste. Sie schaffte jedoch einen landesweit geltenden Präzedenzfall. Mexiko wird damit zum bevölkerungsreichsten Land mit katholischer Mehrheit, in dem die Abtreibung entkriminalisiert wird.

    Den Richtern zufolge darf die Abtreibung im Frühstadium der Schwangerschaft sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden. Das Frühstadium definierte das Gericht nicht näher. Dies dürfte damit den Bundesstaaten überlassen bleiben. In dem nordamerikanischen Land mit rund 126 Millionen Einwohnern gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Bisher waren nur in der Hauptstadt und in vier der 31 Bundesstaaten Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt.

    Abtreibungen in Argentinien bis zur 14. Woche legalisiert

    Ende vergangenen Jahres hatte das Parlament im südamerikanischen Argentinien Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert. In den meisten anderen, ebenfalls katholisch geprägten lateinamerikanischen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen erlaubt. Einzig in den kleineren Staaten Uruguay, Kuba, Guyana und Französisch-Guayana sind sie legal.

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