Hessen verbietet Wiesbaden einen Verzicht auf die Bargeldbeschränkung bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) sagte, ein Alleingang der Landeshauptstadt sei hier nicht möglich. Wiesbaden müsse sich bei der neuen Geldkarte für Asylbewerber an die Weisung der Landesregierung halten.
Der monatlich verfügbare Bargeldbetrag liegt bei 50 Euro. Die Karte soll Zahlungen an Schleuser und Überweisungen in die Heimat verhindern - mit ihr sind keine Überweisungen ins Ausland möglich.
Land weist Anfrage zurück
Der Wiesbadener Sozialausschuss hatte vergangene Woche beschlossen, dass die Stadt die Bezahlkarte ohne Bargeldbeschränkung einführen solle.Eine entsprechende Anfrage des Magistrats der 300.000-Einwohner-Kommune wies das Land nun zurück.
Das Sozialministerium mit Sitz in Wiesbaden verwies auf den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom Juni 2024 zur Bezahlkarte. Diese hätten sich auf eine möglichst einheitliche Einführung der Karte in Deutschland festgelegt.
«Die 50 Euro sind voreingestellt»
«Gerade in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet sind ausreichend Stellen vorhanden, an denen mit Karte gezahlt werden kann», erklärte Ministerin Hofmann. Daher müsse die Bargeldgrenze nicht angehoben werden. Auch der bürokratische Aufwand erhöhe sich für Wiesbaden nicht: «Die 50 Euro sind voreingestellt, hier besteht vonseiten der Behörde gar kein Handlungsbedarf.»
Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) reagierte mit Verständnis: «Ich bin dankbar für diese Klarstellung vonseiten des Landes. Es war zu erwarten, dass der Prüfauftrag des Sozialausschusses von vergangener Woche dieses Ergebnis bringt.» Es sei nachvollziehbar, «dass das Land auf einheitliche Handhabung bei der Bezahlkarte besteht».
Rund 400 Bezahlkarten bisher
Die Bezahlkarte war in Hessen am 16. Dezember 2024 zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen eingeführt worden. Später sollten auch Kommunen folgen. Laut dem Sozialministerium sind bislang insgesamt landesweit rund 400 Bezahlkarten ausgegeben worden. Bis Ende März soll dieser Prozess in Hessen abgeschlossen sein.
Trickserei mit Tauschbörsen?
Derweil antwortete Ministerin Hofmann auf die Anfrage der AfD-Landtagsopposition nach möglichen Tauschbörsen, wo Geflüchtete Bargeld bekommen für Gutscheine, die sie zuvor mit ihrer Bezahlkarte in Geschäften erworben haben: «Es liegen keine Eingaben vor, dass Umtauschangebote in Hessen tatsächlich durchgeführt wurden. Umgehungen oder Umgehungsversuche beobachtet die Landesregierung sorgfältig. Sie wird angemessene Lösungen finden.»
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