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Milka klagt vor Gericht: Darf nur Ritter Sport quadratisch sein?

Streit vor Gericht

Milka klagt vor Gericht: Darf nur Ritter Sport quadratisch sein?

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    Um die klassisch quadratische Form der Ritter Sport Schokolade dreht sich erneut ein Streit vor Gericht.
    Um die klassisch quadratische Form der Ritter Sport Schokolade dreht sich erneut ein Streit vor Gericht. Foto: Patrick Seeger

    Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport mit dem bekannten Slogan "Quadratisch. Praktisch. Gut." - aber jetzt könnte Milka der Konkurrenz das Schokoladenquadrat abspenstig machen. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Milka betreibt seit zehn Jahren die Löschung. Nun steht der Streit vor der Entscheidung: Am Donnerstagmorgen verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil. (Az. I ZB 42/19 u.a.)

    Schon wieder wird über Ritter Sport vor Gericht gestritten

    Fällt der Markenschutz, dürften auch andere Hersteller ihre Schokolade quadratisch verkaufen. Der komplizierte Fall liegt schon zum zweiten Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Dieses Urteil will Milka nicht akzeptieren.

    Als Marke eingetragen ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind insgesamt gut 4900 solcher Marken registriert, rund 2200 davon "leben" noch, beim Rest ist der Schutz abgelaufen. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut DPMA hoch. Denn eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein.

    Darf Rittersport als einziges Unternehmen quadratische Schokolade verkaufen?

    Im Fall Ritter Sport hängt in der zweiten Runde vor dem BGH nun alles an der Frage, ob das Schokoquadrat ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das wäre ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz. Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre.

    In der Verhandlung im Mai hatte der Vorsitzende Richter Thomas Koch die Vermutung aufgestellt, dass der Verbraucher die quadratische Form wohl als Herkunftsnachweis wahrnehme. Die entscheidende Frage sei aber, ob er die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten kaufe. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung eine Rolle.

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