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Mit diesem Rechner finden Sie heraus, wann Sie in Rente gehen können

Rente 2023

Mit diesem Rechner finden Sie heraus, wann Sie in Rente gehen können

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    Wann kann ich ohne Abschlag in Rente gehen? Wer das will will, kann anfangen zu knobeln - oder einfach einen Rentenrechner online nutzen.
    Wann kann ich ohne Abschlag in Rente gehen? Wer das will will, kann anfangen zu knobeln - oder einfach einen Rentenrechner online nutzen. Foto: Lino Mirgeler, picture alliance/dpa

    Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente? Das war einmal. Denn möglich war das nur für Rentnerinnen und Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollen, gilt das aber nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

    Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. "Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren", teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit.

    Mit Abschlägen ist es hingegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die "Altersrente für langjährig Versicherte". Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch mit den Einbußen leben: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts - bis zu 14,4 Prozent maximal. Und dieser Abschlag bleibt bestehen.

    Renteneintrittsalter: Wer darf früher in Rente gehen?

    Grundsätzlich gehört die Rente mit 60 eher der Vergangenheit an. Trotzdem gibt es immer noch Wege den Absprung in den Ruhestand schon mit 60 Jahren zu schaffen. Dabei gibt es außerdem auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gar nicht erst warten müssen, bis sie 67 Jahre alt sind:

    • Altersrente für langjährige Versicherte: Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und zwischen 1949 bis 1963 geboren wurde, kann vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Die Altersrente ist auch schon ab 63 Jahren möglich, dann werden aber für jeden Monat früher 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wie hoch die Abzüge genau sind, zeigt eine Tabelle.
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch hat, wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, konnten mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, muss ein paar Monate länger arbeiten. Jahrgänge ab 1964 können die Rente ab 65 Jahren in Anspruch nehmen. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann übrigens nicht vorzeitig beantragt werden.
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für schwerbehinderte Menschen ändert sich die abschlagsfreie Altersrente stufenweise. Sie wird vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Dabei gibt es bestimmte Krankheiten, mit denen man früher in Rente gehen kann.
    • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurde und 25 Jahre unter Tage gearbeitet hat, ist von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr betroffen.

    Wer herausfinden möchte, wann er mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, kann für einen ersten Überblick den auf der Webseite der DRV zur Verfügung gestellten Rentenbeginnrechner nutzen.

    Die durchschnittlich gezahlte Rente für langjährig Versicherte ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung seit 2010 deutlich gestiegen. Wer im vergangenen Jahr mit mindestens 35 Versicherungsjahren in Rente ging, bekam demnach im Schnitt 1522 Euro brutto - also ohne Abzüge (Kranken- und Pflegeversicherung). Das waren fast 500 Euro mehr, als es noch 2010 zum Renteneintritt gab (1062 Euro brutto).

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