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Neue Corona-Maßnahmen für Deutschland: Booster-Impfung, Kontaktbeschränkungen, 2G im Einzelhandel

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen kommen

Bund und Länder planen zusätzliche Corona-Maßnahmen

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    Neue Corona-Regeln sollen kommen, unter anderem möglicherweise eine 2G-Regel für den Einzelhandel. Details werden am Donnerstag bekanntgegeben.
    Neue Corona-Regeln sollen kommen, unter anderem möglicherweise eine 2G-Regel für den Einzelhandel. Details werden am Donnerstag bekanntgegeben. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Bund und Länder planen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie härtere Maßnahmen wie zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Details sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag mitteilte.

    Unter anderem wollen Bund und Länder demnach auch über eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel und Einschränkungen bei Großveranstaltungen entscheiden. Zusätzlich zu einer Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen rückt auch eine allgemeine Impfpflicht näher. Es solle "eine zeitnahe Entscheidung" darüber vorbereitet werden, hieß es nach einer Bund-Länder-Schaltkonferenz.

    Impfpflicht könnte ab Anfang Februar greifen

    Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sprach sich der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine entsprechende Abstimmung im Parlament ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin aus. Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht.

    Die von Union und Grünen geführten Länder forderten den Bund auf, die "Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig einzuleiten". Die Impfpflicht könnte ab Anfang Februar greifen, wie aus von der SPD-Seite vorgelegten Vorschlägen hervorgeht, die der dpa vorliegen.

    In der Videokonferenz berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über die aktuelle Corona-Lage. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Auch Apotheker sollen impfen dürfen

    Bund und Länder nehmen sich nun zudem vor, bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich zu machen. Dafür soll der Kreis derjenigen deutlich ausgeweitet werden, die impfen dürfen, etwa auf Apotheker. (Wie ein Allgäuer Apotheker das bewertet, lesen Sie hier.)

    Ein neuer Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt soll die Koordinierung der Impfkampagne, der Impfstofflieferung und -verteilung übernehmen. Scholz stellte in der Videokonferenz Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs vor.

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