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Neun Tipps, um zum Jahresende noch Steuern zu sparen

Finanzen

Neun Tipps, um zum Jahresende noch Steuern zu sparen

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    Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden - nur eine von mehreren Möglichkeiten, jetzt noch Steuern zu sparen.
    Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden - nur eine von mehreren Möglichkeiten, jetzt noch Steuern zu sparen. Foto: Kai Remmers, dpa

    Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Und damit auch die Chance, sich in letzter Minute noch den einen oder anderen Zusatz-Euro zu sichern. Wer bis Ende Dezember noch in den Genuss von Steuervorteilen kommen möchte, sollte sich jetzt kümmern. Neun Steuerspartipps, von denen Sie noch profitieren können:

    Tipp 1: Sparerpauschbetrag sinnvoll ausnutzen

    Sparer können jedes Jahr Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 801 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend. Voraussetzung ist, dass jeweils bei dem Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist. Darum lohnt es sich laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), noch vor Jahresende zu prüfen, bei welcher Bank in welcher Höhe Erträge angefallen sind und die Freistellungsaufträge bei Bedarf anzupassen. Wer den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann auch darüber nachdenken, noch kurzfristig Aktien aus seinem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

    Tipp 2: Handwerkerleistungen absetzen

    Noch schnell einen Kamin einbauen oder die Heizung reparieren lassen? 20 Prozent der in Rechnung gestellten Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, maximal aber 1200 Euro. Voraussetzung: Man lässt die Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung ausführen, wozu auch Zweit- und Ferienwohnungen zählen, und zahlt per Überweisung.

    Tipp 3: Spenden und Steuern sparen

    Spenden und Steuern sparen: Wer gibt, kann auch etwas zurückbekommen. Das Finanzamt erkennt Spenden steuermindernd an. Voraussetzung: Die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers ist anerkannt, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Wichtig ist, dass jede Spende nachgewiesen werden kann.

    Tipp 4: Treibhausgasminderungsquote verkaufen

    Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungsquote für das Jahr 2022 verkaufen. Verschiedene Angebote dafür gibt es im Netz. Je nach Händler kann die Prämie laut Lohi zwischen 250 und 470 Euro betragen. Für Privatpersonen ist das Geld steuerfrei.

    Tipp 5: Besteuerungsmethode des Dienstwagens rückwirkend optimieren

    Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch privat oder für Fahrten zur Arbeit nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine pauschale Besteuerung und eine taggenaue Abrechnung, die ein Fahrtenbuch erfordert. Neu ist seit 2022, dass die Berechnungsmethode rückwirkend für das gesamte Jahr vom Arbeitgeber gewechselt werden darf. Lohnen kann sich das, wenn man mit der jeweils anderen Methode nachträglich günstiger fährt. Also zum Beispiel, wenn der Dienstwagen sehr viel seltener privat oder zur Arbeit bewegt worden ist als zu Beginn des Jahres angenommen.

    Tipp 6: Das Ehegattensplitting noch durch eine Last-Minute-Heirat nutzen

    Ist die Hochzeit ohnehin in Planung? Dann kann es sich lohnen, sich noch im Dezember zu trauen und die Vorteile des Ehegattensplittings rückwirkend für das gesamte Jahr mitzunehmen, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Verdient nur einer der beiden Ehegatten, kann der eine den Grundfreibetrag des anderen nutzen und damit Steuern sparen. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen könne sich ein Steuervorteil von mehr als 10.000 Euro ergeben. Auch wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern groß ausfällt, kann sich das rentieren.

    Tipp 7: Werbungskostenpauschale knacken

    Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1200 Euro. Um in der Steuererklärung mehr aus seinen Werbungskosten herauszuholen, muss man diesen Betrag überschreiten. Wer also 2022 für jobbezogene Ausgaben schon knapp an dieser Grenze liegt, sollte sich überlegen, ob notwendige Investitionen vorgezogen werden können. Das spart der Lohi zufolge Steuern.

    Tipp 8: Freiwillig Steuererklärung abgeben

    Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mehr als 1000 Euro jedes Jahr zurück. Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt. „Die Erklärung für das Jahr 2018 muss deshalb spätestens am 31. Dezember 2022 beim Finanzamt eingehen“, sagt Erich Nöll.

    Tipp 9: Lohnsteuerklassen checken

    Verheiratete sollten überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch passen. Besonders zum Jahresende kann das sinnvoll sein, rät der Bund der Steuerzahler. Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Partnern, kann sich der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination lohnen.

    Der Steuerklassenwechsel ist seit 2020 mehrfach im Jahr möglich. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

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