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Nord Stream 2: Umwelthilfe will gegen Baugenehmigung vorgehen

Klimaschutz

Nord Stream 2: Umwelthilfe will gegen Baugenehmigung vorgehen

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    Klimaaktivisten demonstrieren vor dem Willy-Brandt-Haus gegen den Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2. Nachdem der Weiterbau genehmigt worden ist, prüft nun die Deutsche Unwelthilfe, ob eine Klage dagegen möglich ist.
    Klimaaktivisten demonstrieren vor dem Willy-Brandt-Haus gegen den Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2. Nachdem der Weiterbau genehmigt worden ist, prüft nun die Deutsche Unwelthilfe, ob eine Klage dagegen möglich ist. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

    Die Deutsche Umwelthilfe hat Widerstand gegen eine Genehmigung des zuständigen Bundesamts angekündigt, die einen sofortigen Weiterbau der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern erlaubt. "Wir legen auf jeden Fall Widerspruch ein", sagte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir prüfen aber, ob wir sofort dagegen klagen können."

    Weiterbau genehmigt

    Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte zuvor den sofortigen Weiterbau der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern genehmigt. Die bisherige Genehmigung hätte Arbeiten normalerweise erst wieder ab Ende Mai zugelassen. Schon ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung auf die Genehmigung.

    Natur- und Klimaschutz unbeachtet

    Laut einer Mitteilung des DUH blieben eigene Natur- und Klimaschutzargumente unbeachtet. Der Bau werde zur besonders sensiblen Vogelrastzeit erlaubt. Das BSH war zu dem Schluss gekommen, dass die verbleibende Strecke zwar durch den Randbereich eines Vogelschutzgebietes verlaufe. Das habe aufgrund der Wassertiefe allerdings "eher geringe Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten". Außerdem handele es sich teilweise ohnehin um ein häufig befahrenes Gebiet.

    Auch die Klimaauswirkungen der Pipeline seien nicht in die Entscheidung miteingeflossen, heißt es in der DUH-Mitteilung. Das BSH ist allerdings in erster Linie für die Bewertung konkreter ökologischer Beeinträchtigungen auf See und Auswirkungen auf den Schiffsverkehr zuständig. "Wir sind aber trotzdem der Auffassung, dass man sich den Klimaschutz hätte anschauen müssen", sagte DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner. Das werde im Zweifelsfall auch rechtlich geklärt.

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