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Notorischer Betrüger: 71-Jähriger muss für sieben Jahre in Haft

Gerichtsprozess in Berlin

Notorischer Betrüger: 71-Jähriger muss für sieben Jahre in Haft

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    Ein 71-Jähriger wurde in Berlin wegen Betruges zu sieben Jahren Haft verurteilt.
    Ein 71-Jähriger wurde in Berlin wegen Betruges zu sieben Jahren Haft verurteilt. Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolbild)

    Sieben Jahre Haft hat das Berliner Landgericht am Mittwoch verhängt. Der Mann wurde des gewerbsmäßigen Betrugs, des Computerbetrugs sowie des Diebstahls schuldig gesprochen. Insgesamt 20 Taten waren angeklagt.

    Der 71-Jährige hatte in den meisten Fällen ein Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis vorgegaukelt und eine finanzielle Notlage vorgetäuscht. Von Januar 2019 bis März 2020 habe er 54.600 Euro ergaunert, hieß es weiter im Urteil. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe an.

    Angeklagter Betrüger bereits vorbestraft

    Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte die Opfer stets freundlich angesprochen - entweder in ihren Wohnungen oder auf der Straße, einmal in einer Kirche, in einem Fall in einem Bestattungsinstitut. "Der Angeklagte besitzt die Fähigkeit, Frauen um den Finger zu wickeln, für sich einzunehmen und Geschichten zu erzählen", sagte eine psychiatrische Gutachterin. Er könne schauspielerisch agieren. "Seit Jahrzehnten hatte er sich auf ältere Frauen spezialisiert."

    Der 71-Jährige befand sich Angaben zufolge bereits fast 30 Jahre in Haft. Zuletzt war er 2013 zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er sei im Juli 2018 entlassen worden, so der Angeklagte. Wegen seiner Spielsucht habe er allerdings beim Pokern erneut Schulden angehäuft. "Da habe ich wieder Damen angesprochen", gab der Mann zu. Manche der Frauen habe er flüchtig gekannt. Mit dem erschwindelten Geld habe er Schulden begleichen wollen. (Lesen Sie auch: Prostituierte lenkt Freier in Kempten ab - Kumpanin hebt währenddessen mit seiner EC-Karte Geld ab)

    Zehn Seniorinnen wurden Opfer des 71-Jährigen

    Zehn Seniorinnen werden in der Anklage genannt. Das älteste Opfer war 90 Jahre alt. In dem Fall hatte er unter der Legende, sein Auto müsse repariert werden, 4000 Euro ergaunert. Kurz darauf hatte er sich in das Vertrauen einer 84-Jährigen geschlichen und das Konto der Frau geplündert.

    Weil der Angeklagte umfassend gestanden hatte, blieb den betagten Opfern eine Aussage im Prozess erspart. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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