Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel für Niedersachsen

Eilentscheid

Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel für Niedersachsen

    • |
    • |
    Seit Montag gilt in Niedersachsen im Einzelhandel die 2G-Regel – besser gesagt: galt.
    Seit Montag gilt in Niedersachsen im Einzelhandel die 2G-Regel – besser gesagt: galt. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Seit Montag gilt in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel– oder besser gesagt: galt. Denn das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, lautete die Begründung. Seit Montag konnten in Niedersachsen diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder davon genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.

    Ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen einen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, hatte geklagt. Der 13. Senat des Gerichts entschied, die neue Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Beschluss sei nicht anfechtbar und gelte in ganz Niedersachsen allgemein verbindlich.

    Gericht kippt 2G-Regel in Niedersachsen für Einzelhandel

    Von der 2G-Regel waren von vornherein Lebensmittelhandel, Gartenmärkte und Elektronikreparaturläden ausgenommen. Eine solche unterschiedliche Auslegung habe keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, urteilte das Gericht. Mit so vielen Ausnahmen eignete sich die Regel demnach nicht, Infektionsschutzziele zu erreichen. Der größte Teil der Kundenkontakte finde ohnehin in Lebensmittelmärkten statt. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen.

    Das Gericht kritisierte in seiner Entscheidung die derzeitige Ausgestaltung der Regel. Eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel sei unmöglich.

    Gericht zu 2G: Greift Grundrecht von Ungeimpften an

    Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Das Gericht habe bereits mehrmals beanstandet, „dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten“. Die 2G-Regel greife in die Grundrechte ungeimpfter Kunden und von Betriebsinhabern ein. Auch die neue Omikron-Variante gebiete keine andere Bewertung.

    Eilverfahren: Schleswig-Holstein billigt 2G

    Ganz anders entschied am Mittwoch das schleswig-holsteinische OVG in Schleswig: Das Gericht billigte im Eilverfahren die auch in Schleswig-Holstein geltende 2G-Regelung. Dabei verwies es unter anderem auf die als „besorgniserregend“ eingestufte Omikron-Variante.

    Scharfe Kritik an der Regel kam bereits im Vorfeld vom Handelsverband. Der hatte erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme. Bereits vor Einführung der Regel hatte der Handelsverband ein Gutachten erstellen lassen, wonach die Einschränkungen verfassungswidrig seien.

    Weitere Corona-Nachrichten lesen Sie in unserem Newsblog.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden