Wer im Auto eine Blitzer-App nutzt, bewegt sich in einer juristischen Grauzone - in der das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt ein klares Zeichen setzt: Ein Autofahrer begeht demnach auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn "nur" ein Beifahrer eine Blitzer-App nutzt. Mit dieser Begründung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe jetzt eine Geldbuße für einen 64-Jährigen bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren. Dabei war ihm bewusst, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-Warn-App“ lief.
Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.
Urteil zu Blitzer-App: Auch Beifahrer darf sie nicht nutzen
Gegen die Geldbuße ging der Autofahrer rechtlich vor - und unterlag vor Gericht. In seiner jetzt ergangenen Entscheidung stellte Oberlandesgericht Karlsruhe zunächst fest, dass die Beweiswürdigung durch das Amtsgericht Heidelberg keine Rechtsfehler aufweist. Das Oberlandesgericht kam außerdem zum Schluss, dass ein verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine Blitzer-App aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt sei vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.
Es blieb deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 7. Februar 2023, Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Sie ist rechtskräftig.