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Prozessordnung: Hessen fordert straffere Strafverfahren

Prozessordnung

Hessen fordert straffere Strafverfahren

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    Nach einem Vorschlag aus Hessen sollte nicht zwingend die gesamte Aktenlage im Hauptverfahren erörtert werden müssen (Symbolbild).
    Nach einem Vorschlag aus Hessen sollte nicht zwingend die gesamte Aktenlage im Hauptverfahren erörtert werden müssen (Symbolbild). Foto: Daniel Vogl/dpa

    Strafverfahren könnten nach den Worten von Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) deutlich effizienter ablaufen, wenn in der gerichtlichen Hauptverhandlung nur noch die wesentlichen Aspekte besprochen werden. In Zukunft sollte daher nicht mehr der gesamte Akteninhalt mündlich behandelt werden müssen, erklärte er. Dies sei bei anderen Verfahren jetzt schon der Fall, beispielsweise bei Zivilverfahren.

    Hessen will sich auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister und Justizministerinnen insgesamt für effektivere Strafverfahren einsetzen. Das Ministertreffen beginnt am (heutigen) Mittwoch im sächsischen Bad Schandau.

    Heinz: Digitale Aufzeichnung von Verhandlungen bringt Vorteile

    «Erst eine so entlastete Hauptverhandlung eröffnet den Spielraum, der beispielsweise für eine digitale Aufzeichnung benötigt wird», argumentierte Heinz. Bislang sind keine digitalen Aufzeichnungen von Hauptverhandlungen im Strafprozess erlaubt. Bei einer auf die wesentlichen Aspekte gestrafften mündlichen Hauptverhandlung verringerten sich mögliche datenschutzrechtliche Probleme, erläuterte das Justizministerium.

    Eine Aufzeichnung stütze nicht nur die Erinnerungsfähigkeit des Gerichts, ergänzte Heinz. «Sie könnte auch genutzt werden, um einen während des Verfahrens auftretenden Personalwechsel zu kompensieren.» Fällt ein Richter während eines Verfahrens krankheitsbedingt aus, kann dies bislang dazu führen, dass die Hauptverhandlung komplett neu aufgerollt werden muss.

    «Letztlich geht es der Justiz stellenweise so, wie vielen anderen Bereichen in unserer Gesellschaft: Wir halten uns unnötig mit bürokratischen Hürden auf», sagte Justizminister Heinz. «Die Folgen bei Strafverfahren sind lange und personalintensive Prozesse, die vor allem die Opfer und die Gerichte fordern.»

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