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Schleuserkriminalität: Zwei mutmaßliche Schleuser in Frankfurt angeklagt

Schleuserkriminalität

Zwei mutmaßliche Schleuser in Frankfurt angeklagt

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    Die beiden Männer sollen Scheinfirmen für chinesische Kunden gegründet haben. (Symbolbild)
    Die beiden Männer sollen Scheinfirmen für chinesische Kunden gegründet haben. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa

    Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat zwei Männer wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt. Sie wirft den beiden 40 und 45 Jahre alten mutmaßlichen Tätern vor, überwiegend wohlhabenden chinesischen Staatsangehörigen bei der illegalen Beschaffung von Aufenthaltstiteln für die Bundesrepublik Deutschland geholfen zu haben.

    Dazu hätten sie ein gemeinsames Unternehmen mit Geschäftssitz in Frankfurt gegründet. Mit dem Unternehmen sollen die beiden Männer ihre chinesischen Kunden bei der Gründung von eigenen Scheinfirmen, bei der Beschaffung von Scheinarbeitsverhältnissen und Scheinwohnsitzen unterstützt haben. So sollen diese an unbefristete Aufenthaltstitel bei den Ausländerbehörden gelangt seien.

    Hohe Zahlungen entgegengenommen

    Die Scheinunternehmen sollen weder Geschäftsräume besessen noch wirtschaftlich aktiv gewesen sein, sondern ausschließlich zur Beschaffung der Papiere gegründet worden seien.

    Für ihre Dienste und das Beschaffen von Aufenthaltserlaubnissen sollen die Angeklagten Zahlungen im Einzelfall von bis zu 100.000 Euro entgegengenommen haben. Dem 45-jährigen Mann werden 20 Fälle und dem 40-jährigen Angeschuldigten 16 Fälle des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Last gelegt.

    Laut Generalstaatsanwaltschaft gingen der Anklageerhebung umfangreiche und Ermittlungen voraus. Im Dezember 2020 und Dezember 2021 fanden demnach an 20 Orten in Frankfurt am Main, Hamburg und dem Landkreis Offenbach Durchsuchungsmaßnahmen statt. Die beiden Männer saßen zeitweise in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen sie seien derzeit unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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