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Schwerer Behördenfehler: Familie aus Rangsdorf muss eigenes Haus abreißen

Rangsdorf bei Berlin

Schwerer Behördenfehler: Familie muss eigenes Haus abreißen

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    Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat ein Urteil gefällt.
    Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). Das Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat ein Urteil gefällt. Foto: Soeren Stache, dpa (Archiv)

    Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

    Gericht urteilt: Familie aus Rangsdorf muss eigenes Haus abreißen

    Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

    Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

    Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde.

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